23.07.2014rss_feed

Erstmals verpflichtende Tierschutzindikatoren bei Masthühnern in Niedersachsen

- Agrarminister Meyer: Bei erheblichen Verletzungen der Fußballen wird die Besatzdichte reduziert -

Die Umsetzung des Tierschutzplans in Niedersachsen nimmt weiter konkrete Konturen ein: Per Erlass hat Landwirtschaftsminister Christian Meyer jetzt verbindliche Regeln für mehr Tierschutz in der Hühnermast eingeführt. Künftig werden Zahl und Schwere von Verletzungen an Fußballen genau unter die Lupe genommen. Wenn trotz mehrmaliger Vorgaben Verstöße nicht korrigiert werden und es nicht zu einer Verbesserung in der Tierhaltung kommt, müssen Tierhalter die Besatzdichte reduzieren. Wir schauen also nicht nur auf den Schnabel wie bei Legehennen, sondern auch auf die Füße bei Masthühnern, sagte Meyer. Die Daten werden demnach in Schlachthöfen erfasst und an die zuständigen Veterinärbehörden gemeldet.


Dies geht aus einem diese Woche erfolgten Erlass von Agrarminister Christian Meyer an die zuständigen Landkreise hervor. Werden in mehreren Mastdurchgängen hintereinander mehr als 20 Prozent schwere Verletzungen an den Hühnerfüßen festgestellt, wird automatisch die zulässige Besatzdichte von den gesetzlich erlaubten 39 Kilogramm pro Quadratmeter zunächst auf 35 Kilogramm und dann auf 32 Kilogramm pro Quadratmeter reduziert. Ziel ist mehr Platz für die Tiere.

Wir machen vom Zustand und von den Verletzungen der Tiere erstmals konkrete Folgen für die Tierhaltung abhängig und geben so einen echten Anreiz für mehr Tierschutz im Stall., sagte der Landwirtschaftsminister. Ich freue mich deshalb sehr über dieses Ergebnis der Arbeitsgruppe Tierschutzindikatoren des niedersächsischen Tierschutzplans, so Meyer. Zugleich nennt der Erlass auch umfangreiche Empfehlungen zu Tierschutz, Lüftung, Einstreu, Wasserversorgung und Tierverteilung im Stall. Meyer: Da der Bund in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung bislang weiterhin nicht für mehr Tierschutz sorgt, nutzen wir auf Landesebene unsere Möglichkeiten entschieden aus. Niedersachsens Ziel sei es, anhand konkreter erfolgsorientierter Indikatoren zu deutlichen Verbesserungen gerade bei der Mast von Hühnern zu kommen. Dazu werden jetzt flächendeckend in den Schlachthöfen Daten erhoben, in welchem Zustand die Tiere dort angeliefert werden. Dies hat dann Konsequenzen für den Halter. Nur bei gutem Zustand der Hühner darf die gesetzlich zulässige Besatzdichte vom Tierhalter auch weiterhin genutzt werden.

Niedersachsen hat sich für die Erarbeitung solcher faktenorientierter Tierschutzindikatoren im Bundesgesetz stark gemacht und nutzt sie nun erstmals, erläuterte Meyer. Natürlich brauchen wir auf Bundesebene auch eine stärkere Berücksichtigung des Tierschutzes, aber Niedersachsen geht hier nun gemeinsam mit Wirtschaft, Tierschutzverbänden, Schlachthofbetreibern und Kommunen voran. Die neuen Regeln wurden gemeinsam mit Politik, Experten, Tierschützern und der Geflügelbranche im Rahmen des Tierschutzplans einmütig erarbeitet und vereinbart. Für den Herbst ist eine Ausweitung von Tierschutzindikatoren auch auf die Putenhaltung geplant.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz