06.07.2016rss_feed

Gesetz zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls tritt in Kraft

Am 1. Juli 2016 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 in Deutschland in Kraft getreten. Zuvor hatte Deutschland am 21. April 2016 das Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt ( CBD ) ratifiziert und damit entschieden, Vertragspartei dieses völkerrechtlichen Vertrages zu werden.


Diese Verpflichtungen werden auf europäischer Ebene bereits seit dem 12. Oktober 2014 durch die Verordnung (EU) Nr. 511/2014, ergänzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866 vom 13. Oktober 2015 implementiert. Laut EU-Verordnung müssen Nutzer genetischer Ressourcen sehr genau prüfen, ob ihre Tätigkeiten unter das Nagoya-Protokoll fallen. Denn sie müssen gegenüber der Kontrollstelle dokumentieren, dass sie beim Erwerb genetischer Ressourcen die vorgeschrieben Sorgfaltspflichten eingehalten haben. Zu einem erheblichen Teil wird dies auch Nutzer aus dem Bereich Landwirtschaft und Ernährung betreffen, wie beispielsweise bei der Züchtung von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen und Nutztieren.

Am 1. Juli übernimmt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine Vollzugsaufgabe: Es kontrolliert, ob Nutzer genetischer Ressourcen in Deutschland die Regeln zu Zugang und Vorteilsausgleich befolgen. Es nimmt zum Beispiel Sorgfaltserklärungen entgegen, die die Nutzerinnen und Nutzer in der Phase der Forschungsfinanzierung sowie bei Produktentwicklung abzugeben haben und prüft Anträge zur Registrierung von Sammlungen. Außerdem interveniert das BfN und verhängt gegebenenfalls Sanktionen bei Verstößen gegen die Sorgfalts-, Erklärungs- und Mitwirkungspflichten der Nutzerinnen und Nutzer. Der BLE kommen dabei wichtige Aufgaben als Einvernehmens-Behörde zu, wenn es um Nutzungen genetischer Ressourcen in Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft geht.

Weitere Informationen zur neuen Rechtslage sind auf der ABS -Homepage des BfN zu finden: www.abs.bfn.de

Quelle: BfN, BLE