Stellungnahme der DGfZ zu Chancen und Risiken des Gen-Editings bei Nutztieren

Neue, häufig unter dem Begriff Gen-Editing oder Genomchirurgie zusammengefasste Methoden revolutionieren derzeit die molekularbiologische Forschung. Als Mittler zwischen Wissenschaft und Praxis hat sich die DGfZ mit diesem Thema intensiv beschäftigt und in Folge eines Experten-Workshops im Dezember 2015 die Methoden des Gen-Editings im Rahmen einer Stellungnahme erläutert sowie mögliche Anwendungen bei Nutztieren aufgezeigt. Leser der Züchtungskunde finden sie in der aktuellen Ausgabe 3/2016.

Die Grundlage der neuen Züchtungstechnik ist ein bakterielles Enzym namens Cas9. Verfahren wie CRISPR-Cas9 ermöglichen überraschend einfache Eingriffe zur kontrollierten Veränderung im Erbgut, die effizienter sind als die bisher verfügbaren Methoden. Gene können ausgeschaltet, defekte durch intakte DNA-Teile ersetzt oder neue Gen­sequenzen eingefügt werden. Es werden nach Einschätzung der Zentralen Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) nur solche Mutationen herbeigeführt, wie sie gleichermaßen auch spontan oder nach Anwendung von Mutagenen auftreten könnten. Dieses einfache und preisgünstige Verfahren ist nach Einschätzung des Fachjournals »Science« der wissenschaftliche Durchbruch des Jahres 2015.

Während zuvor jeweils spezialisierte Werkzeuge kreiert werden mussten, um Ziel-Gene zu verändern, ist Crispr quasi eine Allzweck-Schere, die zusammen mit zwei einfachen Molekülen jede gewünschte DNA-Stelle findet.

Auch gentherapeutische Verfahren an Körperzellen bei Erbkrankheiten werden von den neuen Methoden voraussichtlich erheblich profitieren. Dafür ist weiterhin zielstrebige Grundlagenforschung notwendig und Deutschland sollte sich an dieser wichtigen Entwicklung in ihrer gesamten Breite beteiligen sowie mit Blick auf Tier und Umwelt die sichere und verantwortungsbewusste Anwendung des Gen-Editings mitgestalten.

Die Frage, ob die mit Hilfe der neuen Züchtungstechniken hergestellten Produkte, insbesondere Nahrungsmittel, in den Anwendungsbereich der EU-Gesetzgebung zu gentechnisch veränderten Organismen fallen oder nicht, wird derzeit noch von der EU geklärt.

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