20.03.2014

DGfZ-Nachwuchsförderung

Verleihung des DGfZ-Preises 2012. Preisträgerin Lea Brinkmann

Verleihung des DGfZ-Preises 2012. Preisträgerin Lea Brinkmann

Die Deutsche Gesellschaft für Züchtungskunde (DGfZ) fördert Nachwuchswissenschaftler aus den Bereichen Agrarwissenschaften und Veterinärmedizin mit der Auslobung des DGfZ-Preises und der Vergabe von Stipendien.


Der DGfZ-Preis

Ausgezeichnet im Rahmen des DGfZ-Preises werden Veröffentlichungen, die besonders interessante und richtungsweisende eigene Ergebnisse zur angewandten Nutztierwissenschaft bzw. der angewandten Veterinärmedizin bei landwirtschaftlichen Nutztieren zum Inhalt haben.

Die Höhe der Auszeichnung beträgt zurzeit 1.500 € bei Dissertationen und 500 € bei Masterarbeiten.

Es können Nachwuchswissenschaftler/innen aus den Agrarwissenschaften und der Veterinärmedizin innerhalb eines Jahres nach der Fertigstellung/Veröffentlichung der Arbeiten ausgezeichnet werden. Bewerbungen können durch den Leiter/die Leiterin einer Forschungseinrichtung oder durch den/die Antragsteller/Antragstellerin selber eingereicht werden. Die Unterlagen sollten von einem Befürwortungsschreiben der Einrichtung begleitet sein, an der die Arbeit angefertigt wurde. Weiterhin sollte ein Lebenslauf und die vollständige Arbeit auf CD oder elektronisch im PDF-Format beigelegt sowie vier Print-Exemplare (einfache S/W-Kopien reichen) an die Geschäftsstelle der DGfZ versandt werden. Die Arbeiten dürfen nicht älter als 1 Jahr alt sein.

Bei der Vergabe der Preise ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Mit der Auszeichnung ist die Pflicht zur Anfertigung einer allgemeinverständlichen Kurzfassung der Arbeit für die Zeitschrift Züchtungskunde verbunden.

 

DGfZ-Förderstipendium

Die DGfZ vergibt zurzeit jährlich Förderstipendien in Höhe von jeweils 250 € an Doktoranden/innen und Masterstudenten/innen zur Teilnahme an fachbezogenen wissenschaftlichen Kursen oder zur aktiven Teilnahme an Tagungen.

Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Gesellschaft.

Mit der Annahme verpflichtet sich der Stipendiat/die Stipendiatin über die besuchte Veranstaltung einen Bericht anzufertigen.

Anträge müssen an die Geschäftsstelle der DGfZ unter Beifügung eines kurzen Lebenslaufs und eines Befürwortungsschreibens des Institutsleiters; bei Tagungen Thema und Kurzfassung des eigenen Beitrags sowie bei Kursen eine kurze Begründung über die Notwendigkeit der Teilnahme gestellt werden.

Einreichungsfristen werden aktuell auf den Internetseiten der DGfZ veröffentlicht und über den DGfZ-Newsletter bekannt gegeben.