23.05.2016rss_feed

Gerichtsentscheid vom OVG Münster: Töten von Eintagsküken ist mit dem Tierschutzgesetz vereinbar

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: Das Töten von männlichen Eintagsküken bleibt erlaubt. Die Brütereien verstoßen nicht gegen das Tierschutzgesetz. Damit scheitert erneut der NRW-Agrarminister Johannes Remmel (Grüne) vor Gericht.

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Quelle: AHO