14.12.2017rss_feed

Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Polen besorgniserregend

Der erstmalige Nachweis von ASP bei Wildschweinen in der Nähe von Warschau, Polen, ist besorgniserregend, da dies nach Zlín, Tschechien eine erneute sprunghafte Ausbreitung der Tierseuche in Richtung Westen bedeutet. Es ist zu vermuten, dass fahrlässiges menschliches Handeln immer wieder zur Verschleppung der Seuche in bislang freie Gebiete geführt hat. Die Fundstelle der infizierten Wildschweine liegt an der Grenze zum waldreichen Nationalpark Kampinos. Abhängig davon, wann das Virus eingeschleppt wurde, kann die Seuche bereits mehr oder weniger große Teile der dortigen Wildschweinpopulation erfasst haben. Waldreiche Gebiete können unter Umständen schwer nach Wildschweinkadavern durchsucht werden.

In Tschechien scheinen die umfangreichen Maßnahmen bislang eine Ausbreitung der Seuche aus der Region Zlín verhindert zu haben. Wie sich die Situation weiter entwickelt, bleibt jedoch abzuwarten.


Der Deutsche Jagdverband betreibt ein Tierfund-Kataster (https://www.tierfund-kataster.de/favicon.ico). Die Tierfund-App erlaubt es dem Benutzer, Informationen zu tot aufgefundenen Wildscheinen an das zuständige Veterinäramt weiterzuleiten, das im Rahmen der ASP-Früherkennung geeignete Maßnahmen ergreifen kann.

Folgen für Deutschland:

Das Risiko einer Einschleppung der Tierseuche nach Deutschland durch illegales Handeln ist weiterhin hoch. Das ASP-Virus kursiert in mindestens fünf EU-Staaten und ist sehr lange in der Umwelt haltbar, vor allem in Blut und Kadavern von an der Infektion verstorbenen Haus- und Wildschweinen.

Es wird eindringlich vor dem Verbringen von Schweine- oder Wildschweinefleisch bzw. Fleischerzeugnissen (Schinken, Salami, usw.) aus den betroffenen Ländern gewarnt, da von viruskontaminierten Produkten eine hohe Ansteckungsgefahr ausgeht. Wenn Jagdreisen nach Tschechien, Polen, Estland, Lettland, Litauen, Moldawien, Weißrussland, Ukraine und Russland unternommen werden, ist äußerste Vorsicht (kontaminierte Stiefel und Kleidung, Trophäen etc.) geboten.

Insbesondere Jäger werden aufgefordert, ein vermehrtes Auftreten von totem Schwarzwild der zuständigen Behörde zu melden und Proben (v. a. Blut, Lymphknoten, Milz, Lunge) amtlich untersuchen zu lassen. Eine vereinfachte Probennahme wird im Merkblatt Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen beschrieben. Sie ist im Einzelfall mit der zuständigen Behörde abzustimmen.

Quelle: Radar Bulletin des FLI