01.02.2011rss_feed

Beitrag zur Diskussion über Zootechnische Massnahmen bei Nutztieren

Zootechnische Eingriffe wie Kürzen der Schwänze oder Schleifen der Zähne beim Schwein oder auch das Enthornen von Rindern sind aus der heutigen Intensivtierhaltung nicht mehr wegzudenken. Laut Tierschutzgesetz besteht zwar grundsätzlich eine Betäubungspflicht für alle Eingriffe am Tier die mit Schmerzen verbunden sind, allerdings sind in § 5 Ausnahmen von der ansonsten generell geltenden Betäubungspflicht aufgeführt.

Lesen Sie hier einen Beitrag von Dr. Friedhelm Jaeger vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Beitrag Zootechnische Massnahmen bei Nutztieren – Wirklich ein MUSS? wurde im Fachjournal NUTZTIERPRAXIS AKTUELL 35 /2010 S. 54 – 59 veröffentlicht.

Quelle: AHO