30.06.2016rss_feed

EU Tierzuchtverordnung tritt am 19. Juli 2016 in Kraft

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, tritt die VERORDNUNG (EU) 2016/1012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht (Tierzuchtverordnung) am 19. Juli 2016 in Kraft. Die Anwendung der Verordnung erfolgt 28 Monate nach Inkrafttreten am 1. November 2018.

Damit steht nun fest, dass eine Neufassung des deutschen Tierzuchtrechts am 01.11.2018 gelten muss.


Hier finden Sie:

- die deutsche Version der im Amtsblatt veröffentlichten Tierzuchtverordnung: TierzuchtVO Amtsblatt

- die Erklärung Deutschlands, der Kommission und weiterer Länder.

Ziel der VO war es, mit den neuen Bestimmungen Handelshemmnisse, die sich aus der Umsetzung von Unionsvorschriften in innerstaatliches Recht ergeben zu vermeiden und bestehende Probleme und ungerechtfertigte Einschränkungen grenzüberschreitender Tätigkeiten anerkannter Zuchtverbänden zu überwinden. Die Tierzuchtverordnung soll zudem zur Erhaltung wertvoller tiergenetischer Ressourcen, zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Erzeugung regionaltypischer Qualitätsprodukte beitragen, indem die Zuchtverbände und Zuchtunternehmen spezifische und strenge Kriterien erfüllen müssen, damit sie von den nationalen Behörden anerkannt und ihre Zuchtprogramme genehmigt werden.

Bei einer gefährdeten Rasse könnten die nationalen Behörden die Genehmigung eines Zuchtprogramms verweigern oder sogar vorübergehend ein Zuchtprogramm für die betreffende Rasse durchführen und damit ihre Förderung sicherstellen.

Deutschland und Belgien hatten sich bei der Abstimmung enthalten , die slowakische sowie die ungarische Delegation haben gegen die VO gestimmt.

Damit geht ein langer Entscheidungsprozess zu Ende, an dem neben den Vertretern des Mitgliedstaates Deutschland auch zahlreiche Experten der Tierartendachverbände und Administration intensiv und erfolgreich mitgewirkt haben.

Quelle: DGfZ