08.01.2012rss_feed

Ferkelkastration unter Ketamin-Azaperon-Allgemeinanästhesie

Die Diskussion, ob die bei der Erzeugergemeinschaft NEULAND e.V. ausschließlich genutzte Isofluran-Gasnarkose zur Kastration aller NEULAND-Ferkel dem Arzneimittelrecht entspricht, hält weiterhin an. NEULAND selbst ortet in einer Pressemitteilung ein Ablenkungsmanöver einer bestimmten Tierärztelobby und beruft sich auf ein Schreiben des BMELV vom 10.4.2008, in dem das Ministerium NEULAND e.V. darüber informiere, dass vorbehaltlich der Auffassung der für die Überwachung zuständigen Landesbehörden im Einzelfall (!) eine Umwidmung von Isofluran zulässig sei, wenn das Behandlungsziel nicht mit den zugelassenen Arzneimitteln erreicht werden könne.

Die von Professor Ungemach und Koautoren (2) im Jahr 1997 publizierte unzureichende chirurgische Toleranz der Ketamin-Azaperon-Allgemeinanästhesie konnte mit den Dosierungen in der Studie am Institut für Klauentiere wiederum nicht bestätigt werden. Die unzureichende chirurgische Toleranz unter Ketamin-Azaperon bezieht sich auf eine niedrigere Ketamindosierungen, so der Autor.

(1) Rintisch, U. (2010)
Analgesiemonitoring bei der Ketamin-Azaperon-Allgemeinanästhesie der Schweine unter besonderer Berücksichtigung des Nozizeptiven Flexorreflexes (bzw. RIII-Reflex)
Inaugural-Dissertation, Freie Universität Berlin, Klinik für Klauentiere, Journal-Nr.:3389

(2) Ungemach, F.R., Heinritzi, K., Kersjes, C.M., Erhardt, W., (1997):
Ban of the use of metomidate (Hypnodil) in swine. Background, consequences and
alternatives.
Tierarztl Prax Ausg G Grosstiere Nutztiere Vol. 25, 417-423

Quelle: AHO