06.12.2007rss_feed

Saatgut des Genmais MON810 darf wieder vertrieben werden

Die Abgabe gentechnisch veränderten Saatguts an Landwirte (Inverkehrbringen) ist in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten einheitlich geregelt und bedarf einer Genehmigung. Für MON810 wurde für ganz Europa 1998 die Zulassung ausgesprochen. Der EU-Ministerrat beschloss im Juni 1999, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU durch Beobachtungsprogramme zu begleiten ist. In der Folge wurden Monitoringprogramme für neue Genehmigungen im Oktober 2003 obligatorisch. Gleichzeitig sahen die Änderungen vor, dass bestehende Genehmigungen ohne Monitoring bis zum 17. Oktober 2006 begrenzt werden. Im Zusammenspiel mit neueren EU-Regelungen wurde diese Verpflichtung zum Monitoring für Altgenehmigungen allerdings hinausgeschoben. Das BVL hatte Monsanto am 9. Mai 2007 dazu verpflichtet, schon ab 2008, also auch für den Übergangszeitraum bis zu einer Entscheidung über die beantragte Neuzulassung von MON810, ein der aktuellen EU-Rechtslage entsprechendes Monitoring durchzuführen. Das Unternehmen kommt dieser Aufforderung nun nach. Ein von Monsanto beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereichter Eilantrag sowie eine Klage gegen den Bescheid des BVL wurden vom Unternehmen zurückgenommen.

Hintergrund: Genetisch veränderter Mais, der ein Insektizid aus dem Bakterium Bacillus thuringiensis produziert (Bt-Mais, landläufig auch Gen-Mais genannt), ist deutlich weniger mit Schimmelpilzgiften belastet als herkömmliche Sorten. Das Bt-Gen wirkt jedoch nicht als Fungizid gegen die untersuchten Schimmelpilze (Fusarium und Aspergillus), sondern macht den Mais-Zünsler (Ostrinia nubilalis) unschädlich. Da die Raupen des Zünslers die Pilzsporen verbreiten, sinkt dadurch auch die Belastung des Bt-Maises mit Fumonisinen und Aflatoxinen um 80 - 90%.(1) Fumonisin ist für Mensch und Tier ausgesprochen giftig und in Europa vermutlich die häufigste Ursache für Vergiftungen durch Futtermittel.

Quelle: LME