Absatzförderung: Aufruf zur Einreichung von Programmvorschlägen gestartet

Anfang Februar 2016 veröffentlichte die EU-Kommission die erste Aufforderung, Programmvorschläge für die Absatzförderung von Agrarerzeugnissen einzureichen. Insgesamt stehen in diesem Jahr rund 111 Millionen Euro zur Verfügung. Die Antragsfrist endet am 28. April 2016.

Die Anträge sind unter ec.europa.eu/agriculture/promotion/index_de.htm über ein Teilnehmerportal einzureichen. Die EU-Kommission wird nach Bewertung der Anträge voraussichtlich im Herbst über deren Annahme entscheiden. Die Anträge sind bis zum 28. April 2016 direkt an die Kommission zu richten (und nicht – wie in der Vergangenheit – an die Behörden der Mitgliedstaaten).

2016 stehen Gelder in Höhe von 111 Millionen Euro zur Verfügung. Dabei sind für Einzellandprogramme im Binnenmarkt 26 Millionen Euro vorgesehen, für Einzellandprogramme in Drittländern 68 Millionen Euro, für Mehrländerprogramme 14 Millionen Euro und für Einzellandprogramme im Falle einer schwerwiegenden Marktstörung drei Millionen Euro.

Nach den neuen Vorschriften wird die nationale Kofinanzierung entfallen, um gleiche Bedingungen für alle Mitgliedstaaten zu schaffen. Die EU-Kofinanzierungssätze werden deutlich angehoben auf 70 Prozent für Einzellandprogramme, die von einer oder mehreren vorschlagenden Organisation aus einem einzigen Mitgliedstaat eingereicht werden, 80 Prozent für Mehrländerprogramme und für Programme in Drittländern sowie 85 Prozent für Maßnahmen zur Bewältigung von Krisensituationen.

Vor allem verarbeitete Nahrungsmittel wie Brot, Teigwaren und Schokolade können neuerdings gefördert werden. Zudem wird die die Angabe des Ursprungs der Erzeugnisse sowie von Marken möglich sein. Es ist geplant, zukünftig auch Projekte von Erzeugerorganisationen der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu fördern.

Quelle: BLE