EU beschließt einheitliche Kennzeichnung von Fleisch

Die Mitgliedsländer der EU haben sich am Mittwoch auf neue Kennzeichnungsvorschriften für Frischfleisch geeinigt. Demnach soll Fleisch künftig nur noch unter der Angabe des Herkunftslandes verkauft werden dürfen. Die Kennzeichnungspflicht bezieht sich nach dem Willen des Europäischen Parlaments, des Ministerrats und der EU-Kommission auf Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch. Bei Rindfleisch aus den EU-Mitgliedsländern muss bereits seit der BSE-Krise der Produktionsursprung angegeben werden, wie agrarheute.com berichtet. Einzelheiten der neuen Kennzeichnungsregeln sollen in einer Durchführungs-Verordnung festgelegt werden. Weiterhin einigte man sich darauf, in den nächsten zwei Jahren zu prüfen, ob auch Angaben des Herkunftslandes in Verarbeitungsprodukten aus Fleisch sowie für Molkereiprodukte möglich sind. (ADR)