EU führt Grenzwert für GVO-Spuren ein

Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich nach langem Ringen dem Vorschlag der EU-Kommission angeschlossen, einen Grenzwert für GVO-Spuren in Importfuttermitteln zuzulassen.

Das Europaparlament hat drei Monate Zeit, um gegen den Grenzwert Einspruch zu erheben.

Spuren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) werden somit bis zu einem Grenzwert von 0,1 Prozent erlaubt, sofern es sich um GVO handelt, die in er EU erlaubt sind, deren Zulassung beantragt wurde oder deren Zulassung abgelaufen ist.

Die sogenannte Nulltoleranz ist damit gefallen. Ein Grenzwert von 0,1 Prozent bedeutet, dass eines von Tausend keimfähigen Körnern in Zukunft gentechnisch verändert sein darf. Bislang wurde jede Schiffsladung, die mit in der EU nicht zugelassenen, gentechnisch veränderten Futtermitteln verunreinigt war, ausnahmslos zurückgeschickt. Obwohl das letzte Schiff im September 2009 zurückgeschickt wurde -Verunreinigungen also selten vorkommen - übten exportierende Produktions-Länder wie die USA und die Futtermittelindustrie starken Druck auf die EU aus, die Bestimmungen zu lockern.

 

Greenpeace: Damm droht zu brechen

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace befürchtet, dass sich damit die ohnehin schon bestehende Gefahr der unkontrollierten Verbreitung von gentechnisch veränderten Pflanzen noch erhöht. Der Damm wird undicht und droht über kurz oder lang zu brechen. Es droht eine unkontrollierte Verbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen, sagt Gentechnik-Sprecher Philipp Strohm von Greenpeace. Europa muss endlich konsequent auf Qualität setzen und seine dramatische Abhängigkeit von Futtermittelimporten reduzieren, fordert Strohm.

 

CDU/CSU: Grenzwert nur ein erster Schritt

Die Unionsfraktion im Bundestag begrüßt die Entscheidung der Mitgliedstaaten als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Wir setzen uns schon seit langem für mehr Klarheit und Wahrheit sowie mehr Ehrlichkeit im Umgang mit GVO ein. Verbraucher und Landwirte müssen wissen, wo gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten sind und wo nicht, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der Berichterstatter für Gentechnik, Max Lehmer.

Die Einführung einer technischen Lösung - des Grenzwertes - sei aber nur ein erster, nicht konsequenter Zwischenschritt. Ziel muss grundsätzlich die Beendigung der Nulltoleranzpolitik der EU und die ehrliche Festlegung von Schwellenwerten für GVO sein, die zwar noch nicht in der EU, aber beispielsweise in den USA oder in Brasilien bereits zugelassen sind und angebaut werden. Wir brauchen nicht nur einen Grenzwert für Futtermittel, sondern auch für Lebensmittel und Saatgut. Gleichzeitig fordern wir die Einführung einer Prozesskennzeichnung, um einen offenen und ehrlichen Dialog über das Vorhandensein von GVO im Herstellungsprozess von Lebensmitteln überhaupt führen zu können.

 

FDP: Schwellenwert auch für Lebensmittel

Die Entscheidung des ständigen Ausschusses, einen technischen Grenzwert für bisher nicht-zugelassene genetisch veränderter Pflanzen in Futtermittelimporten einzuführen, ist richtig. Damit wird die praktische Umsetzung der Nulltoleranz für die ganze EU eingeführt. Diesem ersten Schritt müssen jedoch weitere folgen, sagt die agrarpolitische Sprecherin der FDP, Christel Happach-Kasan. Die FDP-Politikerin spricht sich für die Einführung eines echten Schwellenwertes, nicht für Futter-, sonder auch für Lebensmittel aus. Lebens- und Futtermittel werden aus den selben Rohstoffen produziert. Deswegen sind unterschiedliche Verfahren zur Umsetzung der Nulltoleranz auf Dauer nicht praktikabel.
Das Europäische Parlament hat nun drei Monate Zeit, um Einspruch gegen den Entscheid zu erheben.

Quelle: agrarheute