EU-Tiergesundheitsgesetz veröffentlicht

Am 8. März haben die Abgeordneten des europäischen Parlamentes die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (Tiergesundheitsrecht / Verordnung (EU) 2016/429) verabschiedet. Am 31. März wurde der Text im Amtsblatt der EU veröffentlicht, er tritt 20 Tage später in Kraft (ABl. L 84, S. 1). Der größte Teil der Regelungen wird jedoch erst nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren Anwendung finden. In der Zwischenzeit steht die EU vor der großen und entscheidenden Herausforderung, notwendige Details durch die Erarbeitung und Verabschiedung von Durchführungs- bzw. delegierten Rechtsakten zu regeln, die dann gleichzeitig mit dem Tiergesundheitsrechtsakt in Kraft treten. Diese Rechtsakte werden für die Tierhalter und die in der Tierhaltung agierenden Organisationen von außerordentlich praktischer Bedeutung sein. Bei der Erarbeitung vor allem delegierter Rechtsakte ist das Mitspracherecht der einzelnen Mitgliedstaaten jedoch nur gering.


Die neuen Vorschriften legen größeren Wert auf Vorbeugung und Prävention. Der Tierhalter bekommt damit in Zukunft mehr Verantwortung. Die EU-Kommission erhält zusätzliche Ermächtigungen, um neu auftretenden Tierseuchen effektiver begegnen zu können. Dabei spielt die Einstufung der einzelnen Krankheiten (Priorisierung) eine entscheidende Rolle. Alle Seuchenkontrollmaßnahmen müssen das Tierwohl berücksichtigen sowie Stress, Schmerzen und Leid vermeiden. Haustiere werden stärker als bisher eingebunden. Mittelbares Ziel ist auch die Senkung des Antibiotikaeinsatzes.

Quelle: ADR