Europäischer Gerichtshof stärkt Bezeichnungsschutz für Milch

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14. Juni 2017 auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Trier zum Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte nach der Verordnung über eine Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse eine wegweisende Entscheidung getroffen. Bezeichnungen wie Milch, Butter, Käse etc. sind auch weiterhin ausschließlich den entsprechenden Milchprodukten vorbehalten.


Klarstellende oder beschreibende Zusätze, wie z. B. Tofubutter, für ein rein pflanzliches Produkt sind nicht zulässig und stellen eine Verletzung des europaweit festgeschriebenen Bezeichnungsschutzes für Milch und Milchprodukte dar. So darf auch die Bezeichnung Milch nicht durch Hinzufügung erläuternder Begriffe wie z. B. Soja-Milch für vegane Erzeugnisse bei deren Vermarktung verwendet werden.

Der EuGH hat auch nochmals klargestellt, dass rein pflanzliche (vegane) Produkte nicht mit Bezeichnungen wie Molke, Rahm, Joghurt, Buttermilch etc. gekennzeichnet werden dürfen.

Die Pressemitteilung des EuGH finden Sie hier: curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-06/cp170063de.pdf

Quelle: EuGH