Kennzeichnungspflicht für Klon-Nachkommen wird verhandelt
Eine Kennzeichnungspflicht für Erzeugnisse von geklonten Tieren und deren natürlichen Nachkommen wäre für die europäische Agrar- und Ernährungswirtschaft mit erheblichen Kosten verbunden. Zu diesem Schluss kommt das Beratungsunternehmen ICF International in einer aktuellen Studie, die im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführt wurde. Grund sind vor allem umfangreiche und teure Anstrengungen zur Rückverfolgung. Nach Einschätzung der Analysten kämen auf Nutztierhalter und -züchter Mehrausgaben in der Größenordnung von insgesamt 10 Mrd. Euro pro Jahr zu, sollte die Kennzeichnung natürlicher Nachkommen über DNA-Tests bestätigt werden müssen. Ohne die Anforderung an DNA-Tests beliefen sich die Kosten auf immer noch 800 Mio. Euro jährlich.
Auf EU-Ebene wird derzeit ein Klonmoratorium verhandelt. Die Vorlage der Europäischen Kommission lässt allerdings den Umgang mit natürlichen Nachkommen geklonter Zuchttiere außen vor. Besonders das Europaparlament drängt auf eine umfassende Berücksichtigung. ICF International zufolge dürfte es durch eine Kennzeichnungspflicht auch in Drittstaaten direkte und indirekte Mehrkosten für Züchter geben, die genetisches Material und lebende Tiere in die EU exportieren.
Da nach wissenschaftlichem Kenntnisstand keine gesundheitliche Gefährdung von den Produkten von Klonen und den Produkten von Nachkommen von Klonen ausgeht, lehnt die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter e.V. (ADR) eine Kennzeichnung der entsprechenden Produkte ab. Des Weiteren kann aus Sicht der ADR davon ausgegangen werden, dass weniger als 1 % aller Rinder von geklonten Tieren abstammen, so dass die Verhältnismäßigkeit hier in Frage gestellt werden muss.
Quelle: AgE/ADR