Neue Wege für die Kastration männlicher Ferkel

Nach dem deutschen Tierschutzgesetz ist die Kastration männlicher Ferkel auf Basis der EU-Richtlinie 2001/88/EG bis zum siebten Lebenstag ohne Betäubung durch den Landwirt oder einer anderen Fachperson erlaubt. Der Eingriff wird durchgeführt um urinen oder fäkalen Geruch im Fleisch männlicher Tiere zu vermeiden. Dieser so genannte Ebergeruch entsteht durch verschiedene körpereigene Substanzen der Schweine. Dies sind im Wesentlichen die Pheromone Androstenon und Skatol. Androstenon wird mit zunehmender Geschlechtsreife im Hoden von Tieren ab ca. 80 kg gebildet, Skatol entsteht im Dickdarm beim Abbau der Aminosäure Tryptophan. Skatol alleine verursacht in der Regel noch keinen Ebergeruch. >>>