Wettbewerbsverzerrungen durch nicht fristgerechte Umstellung auf Gruppenhaltung
Im Rahmen ihrer monatlichen Beschlüsse zu den Vertragsverletzungsverfahren hat die Europäische Kommission am 10. Dezember 2015 beschlossen, das gegen Frankreich eingeleitete Verfahren wegen Mängeln bei der Umsetzung der Gruppenhaltung von Sauen einzustellen. Am 22. Oktober war bereits ein ähnliches Verfahren gegen Slowenien geschlossen worden. Am 24. September waren die Verfahren gegen Deutschland, Polen, Zypern, Irland und Dänemark beendet worden.
Die Richtlinie 2008/120/EG schreibt für jede Mitgliedsland vor, dass trächtige Sauen ab dem 1. Januar 2013 in Gruppen zu halten sind. Die Umstellung erfolgte aber nicht in allen Mitgliedstaaten pünktlich und so leitete die KOM gegen insgesamt 10 MS eine Prüfung ein, ob ein Vertragsverletzungsverfahren erforderlich wäre. Viele MS konnten die KOM überzeugen, dass sie in einer angemessenen Frist die Missstände abschaffen werden bzw. dass das Problem nicht mehr besteht. Noch offen sind die Verfahren gegen Finnland, Griechenland, Belgien und Portugal.
Quelle: ZDS