Agrarausschuss verabschiedet Tiergesundheitsgesetz

Der Ausschuss Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat am Mittwochmorgen den Gesetzentwurf zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes (21/2475) gebilligt. Bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD enthielten sich die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, bei Ablehnung durch die AfD-Fraktion.

 

Der Gesetzentwurf sieht die Anpassung des deutschen Tiergesundheitsrechts (Tiergesundheitsgesetz, Tierarzneimittelgesetz und Tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz) an unmittelbar geltendes EU-Recht, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrecht) und die Verordnung (EU) 2019/6 (Tierarzneimittel) vor. Damit werden zum einen Begriffsbestimmungen vereinheitlicht, neue Ermächtigungsgrundlagen für die Seuchenmeldung geschaffen und nationale Regelungen für immunologische Tierarzneimittel ins Tierarzneimittelgesetz überführt. Die Änderungen haben den Entschädigungshöchstsatz für Geflügel erhöht und die Entschädigung für Rauschbrand gestrichen.

Konkret bedeutet das, dass für die Entschädigung von Geflügel im Seuchenfall der Höchstsatz von 50 Euro auf 110 Euro je Stück Geflügel angehoben wird. Die Erhöhung des Entschädigungshöchstsatzes soll nun rückwirkend ab dem 1. Oktober 2025 für geflügelhaltende Betriebe gelten. Als Begründung dafür wird das sich seit Oktober stark ausbreitende Geflügelpestgeschehen in Deutschland angegeben.

Quelle: Dt. Bundestag