10.06.2020rss_feed

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Ferkelkastration

Ab dem 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration nicht mehr zulässig und es müssen Alternativmethoden genutzt werden. Hier gilt es individuell für jeden Betrieb zu prüfen, welche Methode – auch aus Gründen des Arbeit- und Gesundheitsschutzes – in Frage kommt.

Es gibt keinen Königsweg als Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration. Jeder Betrieb muss sich mit den zur Verfügung stehenden Methoden beschäftigen und die für ihn passende auswählen. Der BRS weist in diesem Zusammenhang auf zahlreiche Web-Seminare zu dem Thema hin. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) verweist in diesem Zusammenhang auf die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Zahlreiche Dokumente (Betriebsanweisung, Checkliste Arbeits- und Gesundheitsschutz, Lagerbedingungen von Isofluran .. ) stehen zum Download bereit.

Quelle: SVLG/BERS/DGfZ