24.05.2018rss_feed

Bad Wildbad soll Wolfsgebiet werden

Nachdem ein Wolf innerhalb von sechs Monaten zweimal Schafe in Bad Wildbad gerissen hat, soll der Ort nun zum Wolfsgebiet erklärt werden. Bei dem Wolf handelt es sich um ein männliches Einzeltier, das aus Norddeutschland nach Baden-Württemberg gekommen ist und unter dem Kürzel GW 852m geführt wird. Erstmals wurde er im Nordschwarzwald Ende November 2017 nachgewiesen.


Mit der Förderkulisse Wolfprävention will das Land ein friedliches Nebeneinander von Wolf, Mensch und anderen Tieren ermöglichen. Daraus folge, dass in Kürze um die bekannten Rissstellen des Wolfes herum ein Gebiet mit einem Durchmesser von rund 60 Kilometern ausgewiesen werde, in dem erhöhte Anforderungen für den Herdenschutz gelten. Deren fachgerechte Erfüllung ist dann Voraussetzung, um bei einem Wolfsangriff Entschädigungszahlungen für gerissene Nutztiere zu erhalten. Allerdings bekommen sie keine Entschädigung für gerissene Tiere, wenn sie ihre Ställe und Weiden nicht ausreichend absichern. Ob auch die Anschaffung von Schutzhunden bezuschusst wird, prüft das Ministerium derzeit noch.

Eine Ausnahme von den strengen Schutzvorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zuzulassen und den Wolf im Nordschwarzwald zu töten, sei aber auch nach dem tragischen Vorfall in Bad Wildbad keine Alternative, betont der Umweltminister. Erst wenn es einem Wolf gelänge, wiederholt ausreichend gesicherte Herden anzugreifen, oder wenn er für Menschen gefährlich zu werden droht, könnte die Ausnahmeregel vom Tötungsverbot im Bundesnaturschutzgesetz greifen.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg / DGfZ