23.10.2010rss_feed

Befristetes Verbot von Klontieren für die Lebensmittelerzeugung

Die Europäische Kommission hat am 19. Oktober ihren Bericht zum Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung veröffentlicht. Wie erwartet spricht sich die Brüsseler Behörde für ein befristetes Verbot des Klonens von Tieren zur Lebensmittelerzeugung in der EU, der Verwendung von geklonten Tieren und des Inverkehrbringens von Lebensmitteln aus Klonen aus. Diese Maßnahmen sollen nach 5 Jahren überprüft werden. Im Gegensatz dazu sind für die Nachkommen geklonter Tiere und Erzeugnisse daraus (egal ob genetisches Material oder Lebensmittel) keine gesetzlichen Regelungen vorgesehen. Kommissar Dalli erklärte, die KOM komme damit Aufforderungen des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten nach, eine eigene EU-Politik zum Klonen zu etablieren. Er unterstrich, dass das Klonen für andere Verwendungszwecke als die Lebensmittelerzeugung, etwa Forschung, Erhaltung gefährdeter Arten oder Herstellung von Arzneimitteln, von dem Vorschlag nicht betroffen ist.

Die Parlaments-Berichterstatterin zur Novel Food- Verordnung, Kartika Liotard (Grüne, NL) begrüßte den Vorschlag der Kommission für ein Moratorium für Lebensmittel aus geklonten Tieren. Das zeige, dass die KOM das Wohlbefinden der Tiere, Umweltgesichtspunkte und ethische Bedenken berücksichtigt habe und nicht nur Handelsinteressen.

Quelle: ADT