06.04.2010rss_feed

Bericht über die ADR-Vortragstagung am 25. März in Berlin

Auch in diesem Jahr fand am zweiten Tag der ADR-Jahrestagung eine Vortragstagung statt. Neben Fragen der Tierseuchenbekämpfung und der Tierseuchenpolitik ging es in einem Vortrag von Professor Alois Heißenhuber, TU München-Weihenstephan, um die Systemare Beurteilung der Erzeugung und des Konsums tierischer Erzeugnisse. Heißenhuber ging darin auf die trivalente Rolle der Landwirtschaft ein. Einerseits sei die Landwirtschaft Versorger und Bewahrer von Landschaften zum Beispiel durch ihre Funktion als Kohlenstoffsenker. Andererseits belaste sie durch Erosion, Eutrophierung und Emissionen die Umwelt. Die Landwirtschaft sei aber auch Betroffener von Umweltproblemen, die sich in Ertragsschwankungen und vermehrtem Produktionsrisiken niederschlagen. Eingehend verdeutlichte Prof. Heißenhuber die Bedeutung der tierischen Erzeugung für die CO2-Emission. Der Anteil der Landwirtschaft an der gesamten CO2-Emission beträgt 13,3 %. Die Landwirtschaft emitiere 133,2 Mio t CO2-Äquivalent, davon entfielen etwa 26 Mio t auf die tierische Produktion (Verdauung und Wirtschaftsdünger). Trotz dieses hohen Emissionsanteils wies Prof. Heißenhuber auf die Notwendigkeit der Erzeugung hochwertiger Nahrungsmittel hin, die in Zukunft eine noch größere Bedeutung erhalten werde. Die Problemlösung sei in einem Gesamtansatz zusehen.

Dr. G. Wittkowski berichtete als Vorsitzender des ADR-Ausschusses Tiergesundheit über aktuelle Themen zur Tierseuchenbekämpfung. Was die BVD-Sanierung angeht, so fordert er den Verzicht auf Untersuchungsanträge und den Ersatz des Probenahmedatums durch den Tag der Identifizierung der Proben im Labor. Sobald das Untersuchungsergebnis in HI-Tier eingestellt sei, soll das betroffene Tier nach den Vorstellungen von Dr. Wittkowski ohne Begleitbescheinigung verbracht werden können. Alternativ nannte er einen Eintrag in das Stammdatenblatt. Wittkowski gab sein Bedauern über den Wegfall der verpflichtenden Impfung gegen die Blauzungenkrankheit zum Ausdruck. Mit Blick auf die geplanten Änderungen der EU-Entscheidung zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit (Transport ausschließlich geimpfter Tiere) forderte er, dass Tiere so lange auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen verbracht werden dürfen, bis ein Impfstoff gegen den betroffenen Serotyp zur Verfügung stehe. Auch sei eine Ausnahmeregelung für Besamungsbullen erforderlich. Beim Thema Rindertuberkulose bedauerte Dr. Wittkowski den Bundesratsbeschluss, Tiere lediglich am Schlachthof visuell zu untersuchen. Diese Methode sei völlig ungeeignet. Er hält es vielmehr erforderlich, eine repräsentative Stichprobe von Tieren mittels Tuberkulinisierung zu testen, um einen Überblick über die TBC-Situation in den Betrieben zu erhalten. Deutschland laufe Gefahr – so Dr. Wittkowski – seinen Status der TBC-Freiheit zu verlieren.

Dr. Karin Schwabenbauer, die Chefveterinärin des Bundeslandwirtschaftsministeriums, ging in ihrem Vortrag auf Veterinärfragen beim Export, auf die Tiergesundheitspolitik und den Tierschutz ein. Dr. Schwabenbauer betonte die Bedeutung des Exportes bei den Aktivitäten der Bundesregierung und führte aus, dass gegenseitiges Vertrauen eine wichtige Voraussetzung gerade beim Export von Zuchttieren ist. Sie ging auch auf die zunehmende Kompetenz der EU bei Fragen des Exportes in Drittländer ein und erläuterte das komplizierte Verfahren bei Veterinärverhandlungen, bei dem die Abstimmung mit den Dachverbänden eine bedeutende Rolle spiele. Als wichtigste Ziele der Tiergesundheitspolitik nannte Schwabenbauer die Abwehr von Zoonosen, die Bereitstellung von Lebensmitteln von gesunden Tieren und die Abwehr von Seuchen, die zu hohen wirtschaftlichen Schäden führen. Bei der BHV1 und der Problematik der Quarantäne von Tieren, die in Regionen mit Artikel 10-Status verbracht werden sollen, ist laut Dr. Schwabenbauer vorgesehen, über eine Änderung der Entscheidung 2004/558/EG Erleichterung zu schaffen. Zum Thema Tierschutzkennzeichnung führte Schwabenbauer aus, das diese prinzipiell begrüßt werde, sie aber ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen sollte. Schwierig sei es, einheitliche Kriterien vor allem für die Haltung aufzustellen. Zum Schluss bekräftigte Dr. Schwabenbauer den Wunsch einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit aller Beteiligten, um die genannten Ziele zu erreichen. (ADR)