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Bericht über die Mitgliederversammlung der ADT

Mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Tiergesundheitsstrategie, Fragen des Marktzugangs für Tiere und tierische Erzeugnisse in Drittländern sowie einer Diskussionsrunde über Patente in der Tierzucht hat die ADT den Teilnehmern der diesjährigen Mitgliederversammlung am Montag vergangener Woche in Brüssel wieder ein breites Themenspektrum angeboten.

Zum ersten Vortrag konnte ADT-Präsident Reimer Böge zwei Vertreter der Europäische Vereinigung für Tiergesundheit und gesundheitliche Sicherheit (FESASS) begrüßen. Präsident Didier Delmotte und Alain Cantaloube stellten die Position der europäischen Tiergesundheitsdienste in der aktuellen Diskussion zur Schaffung eines EU-Tiergesundheitsgesetzes vor. Unter anderem begrüßten sie die stärkere Ausrichtung auf präventive Maßnahmen und forderten eine klare Definition der Verantwortlichkeiten nicht nur für die Landwirte, sondern auch für die vor- und nachgelagerten Bereiche, Behörden, Tierärzte, Hobbyhalter und andere Gruppen. Über die vielfältigen Aktivitäten der Europäischen Kommission zur Öffnung von Drittlandsmärkten für Tiere und tierische Erzeugnisse informierte anschließend Dr. Ulrich WEIGL von der Generaldirektion Handel. Anhand erfolgreicher Aktivitäten erläuterte er die Zusammenarbeit der verschiedenen Dienststellen der Kommission sowohl mit den Mitgliedstaaten als auch mit Vertretern aus der Wirtschaft. Er ermutigte die Anwesenden, sich in diesen Prozess stärker einzubringen und der Brüsseler Behörde die aus Sicht der Tierzucht wichtigsten Märkte und Produkte mitzuteilen.

Bereits vorher hatte ADT-Geschäftsführer Dr. Hans-Peter Schons im internen Teil der Versammlung über die Schwerpunkte der Arbeit des Verbandes berichtet, zu denen in den vergangenen zwölf Monaten die Mitarbeit im Lenkungsausschuss für das EU-Tiergesundheitsgesetz, die Blauzungenkrankheit, das Klonen von Tieren und der Tiertransport zählten.

Zum traditionellen Parlamentarischen Abend konnte ADT-Präsident Reimer Böge in der Landesvertretung von Niedersachsen zahlreiche Gäste aus dem neu gewählten Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission, den Vertretungen des Bundes und der Länder sowie von der Tierproduktion nahe stehenden Verbänden begrüßen.

Eingeleitet wurde die Veranstaltung von drei kurzen Statements zum Thema Patente in der Tierzucht. Zunächst stellte Dr. Jens Gaster von der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission die europarechtlichen Grundlagen vor, insbesondere die Richtlinie über den Schutz biotechnologischer Erfindungen und das revidierte Europäische Patentübereinkommen (EPÜ 2000). Er wies darauf hin, dass im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Tieren nicht patentierbar sind und eine Ausnahme von den Rechten des Patentinhabers vorzusehen ist, die es ermöglicht, geschütztes Vieh zu landwirtschaftlichen Zwecken zu nutzen. Anhand dreier beim Europäischen Patentamt (EPA) anhängiger Beschwerdeverfahren verdeutlichte er aber auch die Schwierigkeiten bei der korrekten Anwendung und Interpretation der Bestimmungen. Ob eine Anpassung der EU-Richtlinie erforderlich ist, wird nach einer Entscheidung des EPA, die aber erst nächstes Jahr erwartet wird, bestimmt werden.

Dr. Doris Walter vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erinnerte daran, dass die Regeln für Biopatente nicht zuletzt deshalb so kompliziert sind, weil sie im Grunde auf diejenigen für die Patentierung chemischer Erfindungen zurückgreifen. Wird z. B. ein product-by-process-Stoffpatent auf Tiere erteilt, so wird das patentierte Tier nicht mit seinem Genom beschrieben, sondern durch das Verfahren der Züchtung. Bisher ging man davon aus, dass derartige Patente auch dann verletzt würden, wenn jemand den patentierten Stoff auf andere Weise als im Patent beschrieben herstellt. Diese Rechtsauffassung wurde allerdings vor kurzem von einem US-Gericht abgelehnt, was in der Diskussion über Patente auf Leben sicherlich noch eine Rolle spielen wird. Frau Walter ging auch auf die Unterschiede zwischen Herstellungsverfahren und Arbeitsverfahren ein. Erzeugnisse aus patentierten Herstellungsverfahren genießen einen abgeleiteten Stoffschutz, der bspw. Tiere umfasst, die mit Hilfe des patentierten Verfahrens unmittelbar hergestellt worden sind. Dabei ergeben sich schwierige Fragen der Beweislast. Der angebliche Patentverletzer muss zu seiner Entlastung nämlich beweisen, dass er ein anderes Verfahren angewendet hat. Bevor es dazu kommt, muss der Patentinhaber allerdings die Gleichheit der Erzeugnisse nachweisen, was bei den komplexen Erbverhältnissen in der Tierzucht nicht einfach ist.

Zum Abschluss erläuterte Dr. Bianca Lind vom Förderverein Biotechnologieforschung (FBF) wie die Tierzucht mit diesem vielschichtigen Thema umgeht. Sie stellte die Bedeutung von Innovationen und Ideen für die Tierzüchtung heraus, die ohne Schutz jeder nachahmen könne. Anhand von Beispielen veranschaulichte sie, warum z. B. Gentests für sich genommen patentierbar sind, deren Kombination mit den folgenden Schritten Selektion und Anpaarung aber unter das Patentierungsverbot fällt. Auch die genomische Selektion stellt kein neues Zuchtverfahren dar und ist als solche somit nicht patentierbar. Ein für die Tierzucht besonderes Problem sind Tiere, die über die Patentierung eines Herstellungsverfahrens unter einen abgeleiteten Sachschutz fallen, ohne selbst patentiert zu sein. Frau Lind forderte klare gesetzliche Regelungen für diesen Bereich, die nur das direkt hergestellte Tier unter den Patentschutz stellen und nicht die Nachkommen oder Fortpflanzungsprodukte. In der anschließenden Diskussion gingen die Experten auch noch auf die Schaffung eines Gemeinschaftspatents und einer europäischen Patentgerichtsbarkeit ein, die in den nächsten 12 bis 15 Monaten abgeschlossen sein soll. (ADT)