BMEL aktualisiert Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport

Die Leitlinien zeigen Anforderungen auf, welche an Umgang, Ausbildung und Training von Pferden sowie an jegliche Nutzung dieser Tiere unter den Aspekten des Tierschutzes zu stellen sind. Denn der verhaltens- und tierschutzgerechte Umgang mit Pferden verlangt hohes Wissen und Können. Diese Leitlinien sollen dabei insbesondere auch Personen, die häufig mit Pferden Umgang haben, als Orientierung dienen.

Um neuen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis über Grundbedürfnisse und essentielle Verhaltensmuster von Pferden Rechnung zu tragen, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die seit 1992 bestehenden Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport umfassend überarbeitet und entsprechend angepasst.

Die geltenden Leitlinien wurden dabei insbesondere in folgenden Bereichen aktualisiert:

  • Haltungsbedingungen für Jungpferde im Rahmen der Ausbildung
  • Mindestalter beim Ausbildungsbeginn
  • Mindestalter beim Ersteinsatz in Wettbewerben oder ähnlichen Veranstaltungen
  • Haltungsbedingungen im Rahmen von Wettbewerben oder ähnlichen Veranstaltungen
  • Verbot der sogenannten Rollkur (Überbeugung des Genicks oder Halses)

Im Rahmen eines umfassenden und konstruktiven Überarbeitungsprozesses haben sich sowohl Pferdesport- und Tierschutzverbände, die Länder als auch tierärztliche Verbände sowie Vertreter der Wissenschaft beteiligt. BMEL

Die Leitlinien zu Umgang mit und Nutzung von Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten sollen den Behörden als Orientierungs- und Auslegungshilfe bei der Anwendung der allgemeinen Regelungen des Tierschutzgesetzes dienen. Auch sollen sie Personen, die häufig mit Pferden Umgang haben, bei der Entscheidung unterstützen, ob eine Nutzung von Pferden den Vorschriften dieses Gesetzes entspricht.

 

 

Was die Leitlinien für Pferdesport und -zucht bedeuten, darüber sprach FN-aktuell mit Soenke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN):

Interview mit der FN