06.08.2010rss_feed

BMELV unterstützt die Einführung eines eigenständigen Tierschutzlabels

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen anhand einer Tierschutzkennzeichnung klar erkennen können, wenn Lebensmittel nach deutlich höheren Tierschutzstandards produziert wurden als gesetzlich erforderlich. Die Europäische Kommission hat einen Bericht vorgelegt, der mehrere Möglichkeiten zur Ausgestaltung einer europäischen Tierschutzkennzeichnung beschreibt.

Nach einem ersten Meinungsaustausch im Februar 2010 unter den europäischen Agrarministerinnen und -ministern wird nun über die Einführung einer Tierschutzkennzeichnung von Lebensmitteln beraten. Bundesministerin Aigner hatte sich im Februar 2010 für eine Tierschutzkennzeichnung auf europäischer Ebene eingesetzt. Sie soll die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzen, besonders tierschutzgerecht erzeugte Produkte zu erkennen und überlegte Kaufentscheidungen zu treffen. Mit einer Kennzeichnung können die Erzeuger dem Verbraucher gegenüber die Einhaltung von höheren als den gesetzlich vorgeschriebenen Tierschutzstandards glaubwürdig kommunizieren und so einen Mehrwert für ihre Produkte erzielen. Die Tierschutzkennzeichnung soll einen Anreiz schaffen, den Tierschutz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zu verbessern. Zudem soll sie das Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher für die Herkunft von Lebensmitteln und für eine tierschutzgerechte Produktion stärken. Ziel des BMELV ist es, die Interessen des Tierschutzes und die Wirtschaftlichkeit der Tierhaltung in Einklang zu bringen.

Die ADR hatte sich im Februar 2010 gegenüber dem BMELV gegen eine Tierschutzkennzeichnung ausgesprochen, da die unterschiedlichen Produktionssysteme nicht klar voneinander zu trennen sind. Die Einführung eines weiteren Systems würde aus Sicht der ADR lediglich die Verwirrung der Konsumenten erhöhen, statt die Transparenz zu verbessern.

Quelle: BMELV/ADR