28.09.2018rss_feed

Bundesjagdgesetz soll geändert werden

- Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss -

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft befürwortet eine Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes. Die Ausschussmitglieder haben sich am Mittwochmorgen mit Mehrheit gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen dafür ausgesprochen, einen von CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwurf (19/2977) dem Bundestag zur Annahme zu empfehlen. Dadurch soll die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Zukunft wirksamer bekämpft werden können. Den zuständigen Behörden soll es erleichtert werden, unter anderem ein Gebiet absperren zu können, den Personen- oder Fahrzeugverkehr für bestimmte Gebiete zu beschränken oder eine vermehrte Suche von toten Wildschweinen anzuordnen, um die Infektion gesunder Tiere zu verhindern.


Durch die Änderung des Bundesjagdgesetzes sollen die Bundesländer außerdem Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten festlegen - also in der Zeit, die Elterntiere benötigen, um ihren Nachwuchs aufzuziehen. Die Afrikanische Schweinepest befällt als Viruserkrankung ausschließlich Haus- und Wildschweine. Die Fraktionen sehen Handlungsbedarf, weil seit Jahren Fälle beim Schwarzwild in Weißrussland, der Ukraine, Moldawien und Russland auftreten und seit dem Frühjahr 2014 im Grenzgebiet zu diesen Drittländern in Litauen, Lettland, Estland und Polen ebenfalls Fälle von ASP festgestellt wurden. Mit zwei Fällen von tot aufgefundenen Wildschweinen in Belgien in dieser Woche sei die Schweinepest nun auch nach Westeuropa vorgedrungen. Die Bundesregierung schätzte dazu ein, dass die Pest in Osteuropa nicht abflaue. Außerdem habe China bereits ein Importverbot für belgisches Schweinefleisch erlassen. Ein Ausbruch in Deutschland hätte enorme wirtschaftliche Folgen für die heimischen Mäster und Schlachthöfe. Insofern werde nun noch mehr der Fokus auf Biosicherheitsmaßnahmen zu weiteren Vorbeugung gelegt.

Quelle: Bundestag