Bundesprogramm für den Umbau der Tierhaltung läuft aus

BMLEH gibt neue Fristen für Landwirtinnen und Landwirte bekannt

Die Förderung des Baus tiergerechter Schweineställe wird zukünftig wieder über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) erfolgen. Hintergrund ist, dass vom Bundesprogramm für den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung (BUT) nicht die erhoffte Impulswirkung ausgegangen ist. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) will den Fokus daher auf wirklich wirksame Investitionen in der Landwirtschaft richten. Dafür ist die GAK das richtige Instrument. Das ohnehin befristete Bundesprogramm läuft entsprechend früher aus. Damit wird zudem ein effizienterer Einsatz von Haushaltsmitteln gewährleistet und dem Wunsch vieler Bundesländer entsprochen. Die für Landwirtinnen und Landwirte relevanten veränderten Fristen wird das BMLEH am Freitag, den 12. September 2025, im Bundesanzeiger veröffentlichen, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

 

Dazu sagt Bundesminister Alois Rainer: Placebo-Programme helfen unseren Landwirtinnen und Landwirten nicht weiter. Daher bündeln wir in Zeiten knapper Kassen die finanziellen Ressourcen und setzen bei der Förderung auf die Kompetenz der Länder und das bewährte Instrument der GAK. Wir setzen uns für verlässliche Rahmenbedingungen genauso ein wie für das Tierwohl.


Das BMLEH wird Gespräche mit den Ländern führen, um den Übergang der Förderung von Stallumbauten zurück in die GAK bestmöglich zu unterstützen. Weiterhin sind alle Interessierten aufgerufen zu prüfen, ob eine Förderung durch das BUT, das eine Förderung von bis zu 60 Prozent der Kosten ermöglicht, in den kommenden Monaten in Betracht kommt.

Hintergrund:
Mit dem Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung werden Investitionen in besonders tier- und umweltgerechte Schweineställe und die laufenden Mehrkosten einer solchen Haltung gefördert. Dabei gibt es sowohl eine investive Förderung wie auch eine Förderung der laufenden Mehrkosten. Das BMLEH hat entschieden, in beiden Förderrichtlinien die Antragsfristen und die Gesamtlaufzeit zu verkürzen. Für Landwirte, die von der Förderung durch das BUT profitieren wollen, heißt das konkret: Anträge für die Investive Förderung können noch bis Ende April 2026 gestellt werden. Die konsumtive Förderung läuft 2028 aus.
Das Bundesprogramm war 2024 aufgelegt worden. Aktuell wurden auf investive Förderung 271 Anträge gestellt, im Bereich der konsumtiven Förderungen beläuft sich die Zahl der Anträge auf Zuwendung in diesem Jahr auf 413.

Quelle: BMLEH