12.11.2018rss_feed

Bundesregierung will Übergangsfrist zur Ferkelkastration verlängern

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen die Übergangsfrist für das betäubungslose Kastrieren männlicher Ferkel im Alter von unter acht Tagen verlängern. Dazu legen beide Fraktionen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes (19/5522) vor. Danach soll die Übergangsregelung in Paragraph 21 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG), die die Kastration von Ferkeln noch bis zum 31. Dezember 2018 ohne Betäubung erlaubt, um zwei Jahre verlängert werden. Eine Verschiebung der Frist sei zwingend erforderlich, da die derzeit verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen Kastration den Anforderungen der Praxis nicht gerecht werden würden. Dieser Schritt sei notwendig, um aus der betäubungslosen Ferkelkastration so schnell wie möglich aussteigen zu können, argumentieren die Fraktionen. Spätestens jedoch zum 31. Dezember 2020 soll damit Schluss sein und die Kastration unter wirksamer Schmerzausschaltung erfolgen. Darüber hinaus sollen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Ferkelerzeuger in dem verlängerten Übergangszeitraum bei der Umstellung zu unterstützen. Beispielsweise sei es unerlässlich, dass das Tierarzneimittel Isofluran unverzüglich nach Inkrafttreten des Gesetzes eine tierarzneimittelrechtliche Zulassung erhält. Zudem müsse spätestens bis zum 31. Mai 2019 dem Bundestag eine Verordnung zugeleitet werden, die die Durchführung der Isoflurannarkose dem geschulten Landwirt ermöglicht. Die Betriebe sollen bei der Umstellung auf alternative Verfahren sowie bei der Anschaffung der dafür notwendigen Geräte finanziell unterstützt werden.

Deutscher Bundestag