15.02.2012rss_feed

Bundestag: Keine Patentierung konventionell gezüchteter Nutztiere:

Einstimmig hat der Bundestag auf Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/8344) die Bundesregierung am 9. Februar aufgefordert, sich in Brüssel für eine Konkretisierung und Änderung der EU-Biopatentrichtlinie einzusetzen. Es müsse klargestellt werden, so der Bundestag, dass keine Patente auf konventionelle Züchtungsverfahren, mit diesen gezüchtete landwirtschaftliche Nutztiere und –pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkte erteilt werden und dass bei landwirtschaftlichen Nutztieren –pflanzen die Schutzwirkung von Product-by-Process-Patenten auf die Verwendung des im Patent angegebenen Verfahren beschränkt wird.

Der Bundestag folgte damit einer Empfehlung des Rechtsausschusses (17/8614). Zudem solle bei der Schaffung des einheitlichen europäischen Patents darauf gedrungen werden, dass die in der Biopatentrichtlinie gegebenen Möglichkeiten für eine nationale Ausgestaltung wie etwa beim Züchterprivileg auch für das europäische Patent gelten werden. Ebenso solle geprüft werden, ob das Patentgesetz schon jetzt abweichend von EU-Vorgaben entsprechend geändert werden kann. Der Bundestag lehnte einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel Keine Patente auf Leben (17/8584) ab. Darin war die Regierung aufgefordert worden, sich für ein weltweites Verbot der Patentierung von Menschen, Pflanzen, Tieren und anderen Lebewesen sowie deren Nachkommen, Produkte, Organe, Gene und Gensequenzen einzusetzen. Das solle auch für Zuchtverfahren gelten, unabhängig davon, ob es sich um klassische Züchtungen oder gentechnische Verfahren handelt.

Quelle: Bundestag