17.08.2009rss_feed

BW: Landesbeirat für Tierschutz gegen Anbindehaltung von Rindern

Der Landesbeirat für Tierschutz in Baden-Württemberg hat sich in seiner letzten Sitzung gegen die Anbindehaltung von Rindern ausgesprochen., da diese insbesondere die Bewegungsmöglichkeit, die Körperpflege und das Sozialverhalten der Tiere deutlich einschränken würde. Da diese Haltungsform v.a. in Kleinbetrieben vorkommt, die bei der derzeitigen Marktsituation eine Umstellung finanziell nicht verkraften können, sollen die Auswirkungen eines Verbotes erst geprüft werden. Selbst die am 1. Januar 2009 in Kraft getretene neue EG-Öko-Verordnung Nr. 834/2007 (Basis-Verordnung) sieht für Altgebäude noch eine Übergangsfrist bis 2013 vor.
In der Schweinehaltung ist die Anbindehaltung am 31.12.2005 definitiv und unwiderruflich verboten worden. Zeitgleich wurde für tragende Sauen ab der 5. Woche nach dem Belegen bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin eine Haltung in Gruppen vorgeschrieben. (ZDS)