22.03.2021rss_feed

Dt. Bundestag: Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebskosten und Entkopplung der Direktzahlungen nach Agrarreformen

In den vergangenen 15 Jahren haben die gesamten betrieblichen Aufwendungen je Betrieb sowohl nominal als auch real (deflationiert mit dem Verbraucherpreisindex) erwartungsgemäß zugenommen. Diese Entwicklung ist mit den größeren Betriebsstrukturen (bezogen z. B. auf den Umsatz und die Fläche) zu erklären, heißt es in einer Antwort (19/26493) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. In den Bereichen variablen und fixen Aufwendungen sind sowohl die nominalen als auch die realen Aufwendungen angestiegen. Es lässt sich feststellen, dass die Relation der variablen zu den fixen Aufwandsposten und zu den Personalaufwendungen relativ konstant ist. Die definierten variablen Aufwendungen machen etwas mehr als die Hälfte der gesamten betrieblichen Aufwendungen aus, der Anteil der fixen Aufwendungen beläuft sich auf etwa 40 Prozent und der der Personalaufwendungen auf etwa 6 Prozent.

 

In den letzten 20 Jahren sind die Baukosten um mehr als 50 Prozent gestiegen, wie der Baupreisindex belegt siehe www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Konjunkturindikatoren/Preise/bpr110.html . Im gleichen Zeitraum haben sich die Haltungssysteme bei fast allen Tierarten deutlich verändert, sowohl im Hinblick auf das Platzangebot als auch die Verfahrenstechnik. Am Beispiel der Legehennenhaltung ist dies eindrücklich zu belegen: Nach dem Käfigverbot sind bei ständiger Stallhaltung nur noch Systeme wie die Boden- und Volierenhaltung zulässig, die ein deutlich größeres Platzangebot je Tier aufweisen. In der Milchviehhaltung wurden in diesem Zeitraum ausschließlich Boxenlaufställe als Neubauten errichtet; durch breitere Laufgänge stieg auch hier das Platzangebot. Gleichzeitig hat sich die eingesetzte Verfahrenstechnik weiterentwickelt und trägt dementsprechend zu einem höheren Investitionsbedarf bei. In der Milchviehhaltung beispielsweise werden zunehmend automatische Melksysteme und Melkkarusselle eingesetzt. Die Ställe wurden in den letzten 20 Jahren also insgesamt größer; gleichzeitig erhöhte sich auch die durchschnittliche Anzahl an gehaltenen Tieren je Betrieb, sodass die Steigerung der Baukosten teilweise über Effekte der Kostendegression aufgefangen werden konnte.

Deutschland hat sich bei der nationalen Umsetzung der Agrarreformen der Jahre 2003 und 2013 für eine vollständige Entkopplung der Direktzahlungen und für einen Verzicht auf gekoppelte, das heißt an eine bestimmte Produktion gebundene Direktzahlung entschieden. Dadurch könnten die landwirtschaftlichen Betriebe ihre Produktionsentscheidungen ausschließlich anhand der Bedürfnisse des Marktes orientieren. Im Rahmen der Verhandlungen über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 habe sich die Bundesregierung für einen Abbau gekoppelter Direktzahlungen in der EU eingesetzt. Gekoppelte Direktzahlungen könnten im Übrigen sowohl im derzeitigen System als auch in der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik nur in Form von flächen- beziehungsweise tierbezogenen Zahlungen gewährt werden. Gekoppelte Zahlungen je Kilogramm Fleisch oder Milch wären im Rahmen der EU-Direktzahlungen daher nicht möglich.

Quelle: Dt. Bundestag / DGfZ