30.07.2009rss_feed

Entwarnung beim Schweinepatent

Das sog. Schweinepatent hat in letzter Zeit für Diskussionen gesorgt. Auf eine Anfrage des CSU-Euroabgeordneten Albert Deß hat die EU-Kommission jetzt klargestellt, dass im konkreten Fall nur ein bestimmtes Gentestverfahren (sog. Screeningverfahren) als Erfindung patentiert ist. Ansprüche auf Tiere und Teile des Erbgutes seien nicht Bestandteil des erteilten Patents.
Damit bestätigt die Kommission die Einschätzung des Fördervereins Biotechnologieforschung, der das Patent seit seiner Einreichung beobachtet und im Vorfeld mit diversen Stellungnahmen informiert hat. >>>

Weiter Informationen finden sich auf der Internetseite des Europäischen Patentamtes.