20.03.2011rss_feed

Ermäßigter Steuersatz für Pferde

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem ersten Verfahren entschieden, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Pferde nicht angewendet werden darf. Das Urteil vom 3. März richtet sich gegen die Niederlande. Ein Kernsatz daraus lautet, dass es einem Mitgliedsstaat nicht erlaubt sei, auf alle Lieferungen von lebenden Pferden unabhängig von ihrer Bestimmung einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden.


Die Europäische Kommission hat nicht nur gegen die Niederlande ein solches Verfahren eingeleitet, sondern im Oktober 2009 auch das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Österreich, Frankreich und Luxemburg zur Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet. Daher wird dieses Urteil auch auf die anderen Verfahren Einfluss nehmen. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegen Deutschland und gegen den ermäßigten Mehrwertsteuersatz ist jetzt sehr wahrscheinlich geworden, befürchtet Dr. Klaus Miesner (Warendorf), Geschäftsführer des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).

 

Bei diesem Verfahren soll entschieden werden, ob Deutschland die Rechtsvorschriften in Bezug auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für bestimmte lebende Tiere und insbesondere Pferde ändern muss. Nach Auffassung der Kommission sollte für die Lieferungen lebender Tiere der Normalsatz von 19 Prozent gelten. Zurzeit gilt ein ermäßigter Steuersatz von sieben Prozent. Eine Erhöhung der Steuer ist für die landwirtschaftliche Pferdehaltung und Pferdezucht nicht akzeptabel. Es wäre eine deutliche Behinderung der Pferdezucht und des Pferdeverkaufs zu erwarten. Das Pferd wird immer wie alle anderen landwirtschaftlichen Nutztiere behandelt, die Teil der landwirtschaftlichen Erzeugung beziehungsweise Lebensmittelkette sind. Somit wäre eine Sonderbehandlung von Pferden inkonsequent und nicht nachvollziehbar, so Dr. Miesner.

 

Die FN wird jetzt gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband und den Zuchtverbänden auf das Bundesministerium für Finanzen zugehen und das weitere Vorgehen prüfen. (FN)