26.10.2018rss_feed

Ferkelkastration: Fristverlängerung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) begrüßt, dass die Koalitionsfraktionen sich darauf geeinigt haben, die Übergangsfrist zu verlängern. Ferkelproduktion soll auch künftig in Deutschland möglich bleiben. Dabei ist der Tierschutz dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein sehr wichtiges Anliegen, für das sich das Bundesministerium auch künftig mit Nachdruck einsetzen wird.


Ohne eine Fristverlängerung würden die Sauenhalter in Deutschland aber Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Wettbewerbern ausgesetzt sein. Diese Wettbewerbsnachteile treffen vor allem kleine Betriebe. Auch ist weder den Sauenhaltern noch den Verbrauchern damit gedient, wenn die Betroffenen den Tierschutz nicht umsetzen können. Dies führt zu einer unerwünschten Beschleunigung des Strukturwandels und einer Abwanderung der Produktion ins Ausland, obwohl dort nicht durchweg höhere Standards angewendet werden. Auf den Tierschutz im Ausland hat das BMEL keinen Einfluss.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft setzt alles daran, tierschutzgerechte Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu forcieren. Deshalb wird das BMEL eine Verordnung auf den Weg bringen, mit der es den Landwirten ermöglicht wird, die Betäubung durchzuführen. Dafür müssen die Landwirte dann einen Nachweis erbringen, dass sie sachkundig mit dem Betäubungsgerät und dem Medikament umgehen können.

Hintergrund:

Was gibt es derzeit für Alternativen?

  • die Immunokastration (Impfung gegen Ebergeruch – keine Hormonbehandlung),
  • die chirurgische Kastration unter Narkose
  • die Ebermast.

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass zusätzlich zu den bestehenden Wegen für weitere tierschutz- und praxisgerechte Alternativen zur Ferkelkastration die rechtlichen Voraussetzungen auf wissenschaftlicher Grundlage geschaffen werden sollen.

Quelle: BMEL