17.12.2018rss_feed

FN: ZVO-Änderungen verabschiedet

Friesenpferde-Zuchtprogramm neu in der ZVO / Keine Anerkennung für HLP in Tschechien mehr

In seiner außerordentlichen Sitzung im Dezember hat der Beirat Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) einigen Veränderungen in der Zuchtverbandsordnung (ZVO) zugestimmt.


Die außerordentliche Sitzung war notwendig geworden, um in der erst jüngst veröffentlichten ZVO weitere Anpassungen an die EU-Tierzuchtverordnung vorzunehmen und auch, um das Friesenpferde-Zuchtprogramm aufzunehmen. Außerdem wurden Anpassungen an den Vorgaben für die verpflichtenden Gentests verabschiedet. Beispielsweise ist bei den Deutschen Reitponys und Kleinen Deutschen Reitpferde keine verpflichtende Untersuchung auf Cerebelläre Abiotrophie (CA) mehr erforderlich, wenn beide Elterntiere nachweislich frei von dem Gen für CA sind. (Alle Informationen zu den vorgegebenen Gentest in den einzelnen Zuchtprogrammen sind unter www.pferd-aktuell.de/gesundheitsdatenbank/gentests zu finden.)

WFFS: Verpflichtender Test bekräftigt
Im Vorfeld der Beiratssitzung hatten die Vorsitzenden, Zuchtleiter und Geschäftsführer der Reitpferdeverbände noch einmal die Aufnahme der verpflichtenden Testung auf die Erbkrankheit WFFS (Warmblood fragile foal syndrom) für Reitpferdehengste in die ZVO bekräftigt. Die Ergebnisse sollen auf den Internetseiten der Zuchtverbände veröffentlicht werden.

Aktuelle Zahlen zur Verbreitung von WFFS in Deutschland stellte Prof. Jens Tetens vor. Eine jüngst ausgewertete Studie, an der sich zehn Zuchtverbände beteiligten, hat ergeben, dass rund 10,5 Prozent der Pferde Träger des WFFS-Gens sind. Negativ fiel dagegen der gleichzeitige vorgenommene Test auf PSSM Typ 1 (Polysaccharid Speicher Myopathie - Typ 1) und CA aus. Hier wurden keine Träger gefunden. Für die Studie wurde das Erbmaterial von 150 Stuten, 47 Hengsten und drei Wallachen ausgewertet. Professor Tetens betonte, dass es nur selten zum Ausbruch des WFFS-Krankheitsbildes bzw. zu einem dadurch bedingten Abort komme, da dafür beide Elterntiere WFFS-Träger sein müssen. Die Anwesenden waren der Meinung, dass neben der Veröffentlichung des Genstatus der Hengste auch das Testen der Stuten sehr wichtig ist. Dadurch kann verhindert werden, dass zwei Anlagenträger miteinander angepaart werden. Hengste mit dem WFFS-Gen können also durchaus in der Zucht Einsatz finden, wenn die Stuten nachweislich frei davon sind.

HLP in Tschechien wird ab 2019 nicht mehr anerkannt
Aus aktuellem Anlass befasste sich der Beirat auch mit der Anerkennung der Hengstleistungsprüfung in Tschechien. Die jüngst stattgefundene Teilnahme deutscher Hengste an einer dortigen Stationsprüfung hatte Zweifel an der Vergleichbarkeit der Prüfungen aufkommen lassen. Bislang war die Prüfung in Tschechien auch für die deutsche Reitpferdezucht anerkannt, dies wird in Zukunft nun nicht mehr der Fall sein, so der Beschluss des Beirats. Es hat sich herausgestellt, dass dort beispielsweise die eigenen Reiter und Vorführer direkt in die Prüfung eingebunden sind. Solche Modalitäten entsprechen nicht unserem deutschen Standard einer Stationsprüfung, sagte Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des Bereichs Zucht, zur Begründung.

Die Reitpferdezuchtverbände sprachen sich auf Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Süddeutschen Pferdezuchtverbände (AGS) darüber hinaus dafür aus, München-Riem künftig als Stationsprüfungsanstalt für Hengstleistungsprüfungen anstelle von Marbach anzuerkennen.

Quelle: fn-press