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Haushalt des Bundesagrarministeriums verabschiedet

Der Bundestag hat am 26.11.2019 den Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für die kommenden drei Jahre verabschiedet. Mit einem Volumen von fast 6,7 Milliarden Euro – eine Erhöhung um circa 400 Millionen Euro – ist es ein Rekordhaushalt.


Ein Auszug:

  • Die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) wird in den Jahren 2020 bis 2022 jährlich um 16 Millionen Euro aufgestockt.
  • Forschung und Innovation (Kap. 1005): 463,8 € (2019: 452,3); davon in Mio €:

Modell- und Demonstrationsvorhaben 4,8 € (2019: 6,0)
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung 72,7 € (2019: 70,0)
Nachwachsende Rohstoffe 84,8*) (2019: 84,1)
Innovationsförderung 53,0 € (2019: 56,3)
Int. Forschungskooperationen zu Welternährung
9,9 € (2019: 10,0)
Ackerbaustrategie 23,0 € (2019: 10,0)
Ökologischer Landbau / Nachhaltige Landwirtschaft
28,9 € (2019: 30,0)
Eiweißpflanzenstrategie 5,8 € (2019: 6,0)
Tierwohllabel 20,0 € (2019: 33,0)
Maßnahmen Tierwohl 28,0 € (2019: 10,0)
Bundesprogramm Nutztierhaltung 36,7 € (2019: 15,0)
Digitalisierung Landwirtschaft 25,5 € (2019: 15,0)
  • Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung wächst auf 72,7 Millionen Euro. Mit dem Geld sollen zwei Schwerpunkte gesetzt werden: Ehrenamt und Digitalisierung, um den Alltag der Bürger in ländlichen Räumen zu verbessern.
  • Die Mittel für die Ackerbaustrategie werden um jährlich 7,5 Millionen Euro aufgestockt. Mit diesen werden die Landwirte bei der Verbesserung des Nährstoffmanagements unterstützt, Änderungen im Düngerecht flankiert und abgefedert.
  • Im Sonderrahmenplan Insektenschutz in der GAK sind erstmals jährlich 50 Millionen Euro (83 Millionen mit Co-Finanzierung der Länder) veranschlagt.
  • Für mehr Klimaschutz als zentrales Thema stehen 1,26 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Klimaschutzprogramm 2030 ist eine finanzielle Unterstützung für landwirtschaftliche Klimamaßnahmen wie etwa die energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern oder die Senkung der Stickstoffüberschüsse von 195 Millionen Euro bis zum Jahr 2023 vorgesehen. 318 Millionen Euro sind für den Walderhalt, 160 Millionen Euro für den Waldumbau eingeplant.
  • Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau mit 28,9 Millionen Euro läuft weiter.
  • Ausweitung der Maßnahmen zur Digitalisierung von 15 Millionen in 2019 auf über 22 Millionen Euro allein für 2020. Die digitalen Experimentierfelder auf landwirtschaftlichen Betrieben werden mit 50 Millionen Euro gefördert.
  • 4,1 Milliarden Euro stehen für die agrarsoziale Sicherung

Die Bundesministerin Julia Klöckner betonte in Ihrer Rede, das die erneute Steigerung der Mittel die große Bedeutung der Land- und Ernährungswirtschaft deutlich mache, die große Wertschätzung, die die Bauernfamilien verdienen. Die Agrarbranche sei nicht irgendeine Branche, sie sei der Ausgangspunkt. Beim Thema Insektenschutz müsse man zu effektiven Lösungen kommen. Das sei auch im Sinne der Landwirtschaft. Gleiches gelte bei der Überarbeitung der Düngeverordnung, die zurzeit zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission abgestimmt werde. Das Ministerium unterstütze die Landwirtschaft bei der Umsetzung der neuen Anforderungen in Düngungsfragen aktiv mit 70 Millionen Euro bis 2022.

Im Bereich gesunde Ernährung sind zentrale Projekte des Ministeriums in der Umsetzung:

  • Die Entscheidung für Nutriscore steht, der Rechtsetzungsprozess ist eingeleitet und soll 2020 finalisiert werden.
  • Bei der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie liegen neun konkrete Zielvereinbarungen vor.
  • Für die bessere Ernährung von älteren Menschen werden Forschungslücken geschlossen – insbesondere beim Zusammenhang zwischen Ernährung und Demenz sowie Diabetes.
  • Die Bundesländer werden finanziell unterstützt bei der Einrichtung von Vernetzungsstellen für. Senioren – also von Anlaufstellen, die sich um die Ernährung von Senioren kümmern.

Weitere Investitionen erfolgen:

  • in den Schutz der Moorböden,
  • in weniger Torfverwendung (168 Millionen Euro in 2021 bis 2023),
  • in Humusaufbau

Haushaltsentwurf kann auf der Internetseite des Bundesministeriums abgerufen werden


Quelle: Deutscher Bundestag/Achim Melde/ DGfZ