15.07.2020rss_feed

Kein Nachweis des SARS-CoV-2-Virusgenoms auf der Oberfläche von Fleischproben

Nach Pressemeldungen zur Sperrung von fleischverarbeitenden Betrieben aufgrund der Infektion von Mitarbeitern mit dem neuartigen SARS-CoV-2 Virus haben Wissenschaftler des Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) mehr als 100 Fleischproben auf dieses Virus untersucht. Die Ergebnisse sind erfreulich: Alle Proben waren negativ.


Vorkommen von Viren auf Lebensmitteln

Viren wie das Norovirus und das Hepatitis A-Virus werden auf Menschen häufig durch kontaminierte Lebensmittel übertragen. Ob diese Möglichkeit auch für das neuartige SARS-CoV-2-Virus besteht ist derzeit nicht bekannt. Nach aktuellem Kenntnisstand erfolgt die Übertragung dieses Virus fast ausschließlich über einen direkten Mensch-zu-Mensch-Kontakt, sei es über eine Tröpfcheninfektion oder über sogenannte Aerosole. Allerdings gibt es auch Vermutungen, dass das Virus auf Oberflächen, also z.B. auch auf Lebensmittelverpackungen, über einen, wenn auch vergleichsweise kurzen Zeitraum, überlebt und somit Infektionen auslösen könnte. Für eine Übertragung des Virus von Lebensmitteln auf den Menschen gibt es aktuell keinerlei Hinweise. Dies kann sowohl Verlautbarungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) entnommen werden.

Corona-Infektionen bei Mitarbeitern in fleischverarbeitenden Betrieben

Kürzlich wurde über das gehäufte Auftreten von SARS-CoV-2 Infektionen bei Mitarbeitern in fleischverarbeitenden Betrieben berichtet. Sowohl Schlachtbetriebe, als auch Fleisch-Verarbeitungsbetriebe entwickelten sich zu regelrechten Hotspots der SARS-CoV-2-Pandemie.

Für Wissenschaftler des LHL stellte sich die Frage, ob es trotz der in diesen Betrieben angewendeten strengen Hygienerichtlinien wegen COVID19-Erkrankungen von Mitarbeitern zu einer Kontamination der Fleischoberfläche mit SARS-CoV-2-Virus kommen könnte - und ob auf diese Art das Virus möglicherweise bis zum Verbraucher gelangen könnte.

Untersuchung von Fleischproben

Im LHL wurden die Oberflächen von Fleischproben der Routinediagnostik, die aus verschiedenen Stufen der Gewinnungs-, Verarbeitungs- und Vermarktungskette stammten, untersucht. Hierbei kam dieselbe Nachweismethode zum Einsatz, die auch für die Diagnostik von COVID19 beim Menschen Verwendung findet. Bei dieser Methode handelt es sich um eine sogenannte PCR-Analyse (Polymerase Chain Reaction, Polymerase-Kettenreaktion), die Teile des Genoms des SARS-CoV-2-Virusgenoms nachweist. Für die Untersuchungen wurden Abstriche von Rind-, Schwein- als auch Geflügelfleischstücken entnommen.

Das Ergebnis beruhigt: In keiner der insgesamt 107 untersuchten Proben konnte das SARS-CoV-2-Virusgenom nachgewiesen werden.

Quelle: Landesbetrieb Hessisches Landeslabor