30.03.2007rss_feed


Landwirtschaftsministerium bekennt sich klar zur Kleingruppenhaltung

DBV: Betriebe können endlich investieren

Mit der Tierschutznutztierhaltungsverordnung wird gleichermaßen eine nachhaltige Wirtschaftsweise ermöglicht und dem Staatsziel Tierschutz angemessen Rechnung getragen. Dies schrieb der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Gert Lindemann, an den Generalsekretär des Deutschen Bauernverband (DBV), Dr. Helmut Born, und den Geschäftsführer des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), Dr. Thomas Janning. Lindemann bezog klare Position zu den im vergangenen Jahr gefassten Beschlüssen zur Haltung von Schweinen und Legehennen. Er habe keine Zweifel daran, dass die geltenden tierschutzrechtlichen Regelungen den Vorgaben des Tierschutzgesetzes genügen. Positiv sei auch, dass nun die drei wichtigen Haltungsformen für Legehennen, Freiland-, Boden- und Kleingruppenhaltung gleichermaßen nebeneinander bestehen könnten.

Mit diesem Bekenntnis hat das Bundeslandwirtschaftsministerium den Tierschutz gestärkt und gleichzeitig den investitionsbereiten Betrieben Zuversicht gegeben, kommentierte Born. Es sei die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Forschung die bestehenden Haltungsverfahren in punkto Tierschutz und Tiergesundheit stetig weiterentwickeln könnten.


Quelle: PM des DBV