Meilenstein für neue Züchtungsmethoden in der Landwirtschaft

BMLEH und BMFTR begrüßen geplante EU-Regelung für neue genomische Techniken (NGT)

Die Bundesregierung begrüßt die geplante EU Regelung zu neuen genomischen Techniken (NGT), die einen wichtigen Schritt für moderne Pflanzenzüchtung darstellt. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten hat sich dafür ausgesprochen, bestimmte genomisch veränderte Pflanzen – solche, deren Veränderungen auch natürlich oder durch klassische Züchtung entstehen könnten – künftig vom strengen EU Gentechnikrecht auszunehmen (Kategorie 1/NGT-1). Der Verordnungsentwurf sieht unter anderem mehr Transparenz bei Patenten, freiwillige Lizenzmodelle sowie eine Kennzeichnungspflicht auf Saatgutebene für NGT 1 Pflanzen vor. Nach der Zustimmung der Mitgliedstaaten steht nun noch die Entscheidung des Europäischen Parlaments aus. Sowohl das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) als auch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sehen darin eine sachgerechte und zukunftsorientierte Entscheidung, die den im Koalitionsvertrag verankerten Zielen zur Förderung der Biotechnologie entspricht. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär hebt das große Potenzial der neuen Techniken hervor, Pflanzen widerstandsfähiger und ertragreicher zu machen – etwa gegenüber Klimaextremen oder Krankheiten. Die Förderung biotechnologischer Innovationen bleibe ein zentrales Ziel ihres Hauses.

Quelle: BMLEH/DGfZ