14.08.2011rss_feed

Merkblatt zum „Schwänzekupieren von Ferkeln" soll Umsetzung der Richtlinien vereinheitlichen

Das vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium erstellte Merkblatt Schwänzekupieren von Ferkeln beinhaltet Maßnahmen und Verfahrensweisen, die durch den Tierhalter zu ergreifen sind, um Schwanzbeißen zu vermeiden. Weiterhin werden die entsprechenden Mindestanforderungen, die für eine richtlinienkonforme Durchführung des Schwänzekupierens erfüllt sein müssen, erläutert. Das Kupieren der Schwänze bei Schweinen ist nach EU-Recht und Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und damit auch nach nationalem Recht nur in Ausnahmen gestattet.

Im Rahmen des Niedersächsischen Tierschutzplans von Minister Gert Lindemann gehört das strenge Verbot des Kupierens von Schwänzen bei Schweinen zu den rund 40 geplanten Verbesserungsmaßnahmen in 12 Tiergruppen. Das Merkblatt kann auf der Website des Landwirtschaftsministeriums unter www.ml.niedersachsen.de heruntergeladen werden. (ML Nds.)