15.06.2007rss_feed

Neue Tierschutzleitlinie für die Milchkuhhaltung in Niedersachsen

Das Tierschutzgesetz fordert in § 2, eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung aller vom Menschen gehaltenen Tiere. Während für Schweine, Legehennen und Kälber detaillierte Haltungsanforderungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgelegt sind, fehlten bisher spezialgesetzliche Regelungen für die Milchkuhhaltung.

Um in Niedersachsen die tierschutzfachlichen Anforderungen an die Haltung von Milchkühen zu konkretisieren, hat das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Wissenschaft, der Veterinärbehörden, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und des Tierschutzbeirates des Landes Niedersachsen unter Federführung des Tierschutzdienstes des LAVES konstituiert, mit dem Ziel, eine Tierschutzleitlinie zur Milchkuhhaltung zu erarbeiten.

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