26.04.2021rss_feed

Neues EU-Tiergesundheitsrecht in Kraft

Die EU-Kommission arbeitet seit 2013 an einer umfassenden Neuordnung des EU-Tiergesundheitsrechts mit dem Ziel, das zergliederte gemeinschaftliche Tierseuchenrecht mit seinen zahlreichen Richtlinien, Beschlüssen und Verordnungen in einem transparenten Rechtsrahmen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Das Tiergesundheitsrecht enthält Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen, die auf Tiere oder Menschen übertragbar sind.

Die neuen EU-Regelungen sind ab 21. April 2021 in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar anzuwenden.

Quelle: BMEL