21.08.2018rss_feed

QS berechnet erstmals Tiergesundheitsindex

19.500 Schweinemastbetriebe erhalten Auswertungen

Zum 1. August 2018 wurde erstmals der Tiergesundheitsindex (TGI) für alle Schweinemastbetriebe im QS-System berechnet. Die Schweinemäster erhalten die zusammengetragenen Ergebnisse aus den Schlachtungen des 1. Halbjahres 2018 von ihrem Bündler. Damit haben sie die Möglichkeit, die Organbefunde ihrer abgelieferten Tiere zu bewerten und sich mit den anderen Landwirten, die an denselben Schlachthof geliefert haben, zu vergleichen. Grundlage für den Index sind die Ergebnisse der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung, die in der Schlachthof-EDV erfasst, an die QS-Befunddatenbank weitergegeben und dort Schlachthof bezogen ausgewertet werden.


Es werden vier Teilindices ermittelt und weitergeleitet (s. unten stehendes Muster): Atemwegsgesundheit (Herz, Lunge, Brustfell), Organgesundheit (Leber, Darm), Gelenkgesundheit (Gelenke, Liegebeulen) und Unversehrtheit des Schlachtkörpers (Haut, Ohr, Schwanz, Treibespuren). Die Berechnung der Teilindices erfolgt für alle Lieferungen eines Landwirts (VVVO-Nummer) an einen Schlachthof über einen Zeitraum von sechs Monaten. Die Indices für die Lieferungen des Landwirts werden im Vergleich zum 1. Quartil und zum Median aller Lieferungen an den jeweiligen Schlachtbetrieb dargestellt. Dieser Vergleich ermöglicht den Schweinehaltern neben der absoluten auch eine relative Einordnung. Die Werte für die Indices liegen zwischen 0 und 100. Gute Schlachtkörperbewertungen ergeben einen höheren Wert, Auffälligkeiten führen zu Abwertungen. Werden niedrige Werte aufgrund von höheren Befundraten festgestellt, sollte der Landwirt mögliche Defizite in seinem Betrieb identifizieren und prüfen, ob betriebliche Maßnahmen, wie beispielsweise eine Änderung der Klimaführung im Stall, notwendig sind.

20.930 Schweinemastbetriebe haben im ersten Halbjahr 2018 Schweine zur Schlachtung an Schlachtbetriebe im QS-System geliefert. Für 13.100 Betriebe konnte der Tiergesundheitsindex vollständig, das heißt für alle vier Teilindices, berechnet werden. Für weitere 6.400 Betriebe konnte mindestens ein Teilindex berechnet werden. Bei diesen Betrieben war die Erfassung der Befunde im Schlachtbetrieb noch nicht ausreichend umgesetzt worden. 160 Betriebe erhalten keinen TGI, weil die Datenlage für die Auswertungen nicht ausreichend war. 1.270 Schweinemäster haben weniger als 50 Mastschweine im ersten Halbjahr 2018 geliefert und wurden bei der Auswertung nicht berücksichtigt.

Rückmeldung an Tierhalter jedes Quartal

Der Tiergesundheitsindex wird zukünftig quartalsweise berechnet und den Betrieben mitgeteilt, damit diese die Möglichkeit haben, bei Bedarf zeitnah zu reagieren. Wenn der Landwirt es wünscht, kann der TGI z. B. auch dem behandelnden Tierarzt zur Verfügung gestellt werden. Zurzeit arbeitet QS an einer App für Landwirte, über die diese zukünftig alle betrieblichen Daten, u.a. die Tiergesundheitsindices, auch mobil abfragen können.

Quelle: qs