12.06.2008rss_feed

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren mit den rechtlichen Voraussetzungen für die Erzeugung von Bio- bzw. Öko-Eiern befasst. Seit 1992 ist der ökologische Landbau durch europarechtliche Bestimmungen (EG-Öko-Verordnung) geregelt. Für die Verbraucher ist die Einhaltung dieser Regeln durch auf dem Produkt angebrachte Bio-Siegel (Bio nach EG-Öko-Verordnung) sichtbar. Bei Eiern ist zudem die erste Zahl des auf jedem Ei befindlichen Aufdrucks ein Hinweis auf die Haltungsform; eine 0″ entspricht dabei der Bio-Haltung. Die Einhaltung der Voraussetzungen der Öko-Haltung wird zum einen vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) überwacht, zum anderen sind insoweit staatlich zugelassene Kontrollstellen tätig, die mit den Landwirten privatrechtliche Kontrollverträge abschließen.

In dem zu entscheidenden Fall ging es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Eier von Hühnern aus zunächst konventioneller Aufzucht bei einer späteren Haltung nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu Recht als Bio-Eier vermarktet werden dürfen. Grundsätzlich gilt, dass die Tiere aus ökologisch wirtschaftenden Betrieben stammen müssen. Nicht-Öko-Hühner können also grundsätzlich nicht in Öko-Hühner verwandelt werden. Im Hinblick darauf, dass in der Vergangenheit nicht jederzeit eine ausreichende Anzahl von Tieren aus ökologischer Herkunft verfügbar war, sind in der EG-Öko-Verordnung zu der Frage der Verwandelbarkeit" von konventionellen Hühnern in Öko-Hühner aber Ausnahmeregelungen vorgesehen. So ist eine - hinsichtlich des Alters der Hennen am weitesten gehende - Ausnahmegenehmigung von dem Grundsatz der Öko-Herkunft möglich, wenn Hennen mit konventioneller Herkunft nicht älter als 18 Wochen sind und sie wenigstens im Hinblick auf ihre Fütterung sowie Krankheitsvorsorge und -behandlung nach Öko-Prinzipien gehalten wurden. Auch weniger als drei Tage alte konventionelle Hennen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen in eine Öko-Einheit eingestellt werden. Der Antragsteller hat konventionelle Hühner für die Produktion von Bio-Eiern vorgesehen, die die Voraussetzungen der vorgenannten Ausnahmen nicht erfüllen. Er hat sich darauf berufen, dass nach der EG-Öko-Verordnung eine Umstellungszeit von sechs Wochen, in der die Hühner nach Öko-Prinzipien gehalten werden, ausreichend sei. Zudem habe die private Kontrollstelle seinen Betrieb zertifiziert. Das LAVES hat dem Antragsteller eine Vermarktung der Bio-Eier u.a. deshalb untersagt, weil ihm eine Ausnahmegenehmigung weder erteilt worden sei noch hätte erteilt werden können.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat dies - wie bereits zuvor das Verwaltungsgericht Oldenburg - im Kern bestätigt. Die Zertifizierung der privaten Kontrollstelle konnte das Fehlen von erforderlichen Ausnahmegenehmigungen nicht ersetzen. Zudem kommt bei den zum Zeitpunkt der Aufstallung 15 Wochen alten Hühnern die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung auch im Rahmen einer Umstellung von konventioneller auf ökologische Wirtschaftsweise nicht in Betracht, weil bereits vor der Aufstallung die Vermarktung von Bio-Eiern geplant war. Unter dieser Voraussetzung wäre nur die dargestellte Ausnahme bei bis zu 18 Wochen alten Hühnern möglich gewesen; diese scheidet aber letztlich aus, weil die Tiere konventionell gefüttert und gegen Krankheiten behandelt wurden (Beschl. v. 10.6.2008 - 13 ME 80/08 -).

Quelle: AHO