12.06.2018rss_feed

StIKo Vet-Stellungnahme zur Impfung von Hobby-Geflügel

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am FLI (Friedrich-Löffler-Institut) hat eine Stellungnahme zur Impfung gegen die Newcastle-Krankheit bei Hobby-Geflügel veröffentlicht. Hintergrund ist die generelle Impfpflicht für alle Hühnervögel (Hühner und Puten) gegen die Newcastle-Krankheit. Die Impfpflicht gilt auch für nicht-gewerbsmäßige Hobby- und Liebhaber-Haltungen. Lebend- und Inaktivatimpfstoffe dürfen nicht an nicht-gewerbs-und berufsmäßige Geflügelhalter (Hobbyhalter) abgegeben werden. Die Impfung von Hobbygeflügel gegen die Newcastle-Krankheit muss daher von einem Tierarzt durchgeführt werden.


Zusammenfassung der Stellungnahme:

Besitzer von Hühnern oder Truthühnern (Puten) haben alle ihre Tiere gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Es stehen Lebend- und Inaktivatimpfstoffe zur Verfügung. Die Lebendimpfstoffe werden über das Trinkwasser, Augentropfen oder als Aerosolspray verabreicht. Sie haben nur eine begrenzte Wirksamkeitsdauer und sind entsprechend der Herstellerangaben wiederholt zu applizieren. Injizierbare Inaktivatimpfstoffe werden als Wiederholungsimpfung nach Erstimmunisierung mit einem Lebendimpfstoff verabreicht. Tierimpfstoffe dürfen generell nur an gewerbs- oder berufsmäßige Tierhalter abgegeben werden. Entsprechend muss die Impfung von Rasse- und Hobbygeflügel gegen die Newcastle-Krankheit vom Tierarzt durchgeführt werden. Mögliche Impfschemata sind im Text beschrieben.

Sie finden das Dokument hier.

Quelle: aho