Tierhaltungskennzeichnung soll später kommen
Die Einführung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes wird verschoben. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
(21/3292) vorgelegt, in dem die Umsetzung der Reform vom 1. März 2026 auf den 1. Januar 2027 verschoben wird.
Begründet wird der Schritt damit, dass die Parteien im Koalitionsvertrag eine grundsätzliche Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vereinbart haben. Für eine solche Reform bedarf es ausreichend Zeit. Eine Umsetzung einer solchen Reform bis zum 1. März 2026 ist nicht möglich
, heißt es in dem Entwurf.
Eine Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung ab dem 1. März 2026 - also vor Reformierung - würde zu Unsicherheiten in der Branche und bei den betroffenen Akteuren führen. Daher sei eine Verschiebung dieses Stichtags geboten. Der Entwurf soll am Donnerstagabend in erster Lesung im Bundestag debattiert und anschließend dem federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Quelle: Deutscher Bundestag








