04.05.2011rss_feed

Tierschutzvereine sollen Verbandsklagerecht erhalten

In Nordrhein-Westfalen sollen anerkannte Tierschutzvereine ein eigenes Verbandsklagerecht vor Gericht erhalten. Die Landesregierung hat am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet, wie das NRW-Umweltministerium am Dienstag mitteilte. Das Gesetz ist ein Meilenstein zur Stärkung der Tierrechte, sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne). Mit der Verabschiedung im Kabinett beginnt gleichzeitig die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände. Das Parlament wird sich spätestens im Herbst mit dem Entwurf eines Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine befassen.


Mit dem Gesetz sollen die Beteiligungs- und Anhörungsrechte der anerkannten Tierschutzvereine gestärkt werden. Damit bekämen die anerkannten Tierschutzvereine die Möglichkeit, bereits im Vorfeld von bestimmten Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren für die Rechte der Tiere einzutreten. Ebenso vorgesehen wären entsprechende Klagemöglichkeiten. So könnten zum Beispiel Klagen gegen Genehmigungen zur Kürzung von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln möglich werden, genauso wie gegen die Erlaubnis von Tierversuchen. Ermöglicht werden soll damit eine gerichtliche Überprüfung, ob Tierschutzvorschriften in ausreichendem Maße beachtet wurden.

Remmel weiter: Bundesministerin Aigner ist dagegen beim Tierschutz bisher nur durch Ankündigungen aufgefallen. Ministerin Aigner sollte die Käfighaltung bei Legehennen, das Schwänze- und Schnäbelkürzen sowie die Pelztierhaltung endlich verbieten. Das NRW-Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine ist eine grundlegende Initiative für einen besseren Tierschutz, der weitere Länder folgen sollten. (AHO)