Weidepflicht im Ökolandbau: Mehr Spielraum für betroffene Bio-Betriebe

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) reagiert auf praxisspezifische Vollzugsprobleme in der ökologischen Rinder- und Schweinehaltung und schafft mehr Spielraum bei der Umsetzung der Weidepflicht. Die Anpassungen zielen darauf ab, Bio-Betrieben bei witterungsbedingten Engpässen oder baulich schwierigen Auslaufflächen pragmatische Übergangs- und Ausnahmeregelungen einzuräumen.
BMLEH / DGfZ


Die EU-Kommission hat im Rahmen der Trilogverhandlungen zur EU-Ökoverordnung nun anerkannt, dass die notwendigen strukturellen Anpassungen mehr Zeit erfordern können. Sie räumt den zuständigen Behörden außerdem Spielräume bei der Umsetzung der Vorgaben ein – etwa bei der Berücksichtigung von regionalen Gegebenheiten. Umsetzung und Überwachung der Weidepflicht liegen in der Verantwortung der Länder.

Die EU-Ökoverordnung sieht vor, dass Pflanzenfresser wie Rinder, Schafe und Ziegen Zugang zu Weideflächen haben müssen. Einige Bio-Betriebe, zum Beispiel in gewachsenen Ortslagen, stellt die Umsetzung dieser Pflicht jedoch vor erhebliche Herausforderungen, weil die nötigen Flächen entweder gar nicht vorhanden sind oder erst auf längere Sicht organisiert und bereitgestellt werden können.

Grundsätzlich bleibt die Verpflichtung zur Weidehaltung bestehen. Deutschland hatte sich gemeinsam mit dem Europäischen Parlament für eine verbindliche und weitergehende Klarstellung im europäischen Recht eingesetzt, nachdem die Kommission im Frühjahr Leitplanken hierzu bereits im Fragen- und Antwortenkatalog zum Ökolandbau aufgenommen hatte. Die Bundesregierung wird die Ergebnisse der Trilogverhandlungen nun eingehend prüfen. Darüber hinaus wird sie sich bei den anstehenden Anpassungen des europäischen Durchführungsrechts für weitere Vereinfachungen und praktikable Lösungen starkmachen. Dazu gehören im Bereich Öko-Tierhaltung insbesondere die Vorgaben für die Überdachung von Auslaufflächen in der Rinder- und Schweinehaltung.

 

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