Wissenschaftler vom Lehrstuhl für Tierökologie und Tropenbiologie der Universität Würzburg untersuchten erstmals die Verträglichkeit von Bt-Maispollen für Honigbienenlarven unter kontrollierten Laborbedingungen. Nun haben sie die Ergebnisse ihrer Arbeit veröffentlicht: Weder der Pollen von Bt-Mais MON810 noch der einer Bt-Maissorte, die drei verschiedene Bt-Proteine bildet, zeigte eine schädliche Wirkung auf Larvenstadien der Bienen. Der Larventest ist Teil eines vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projektes der biologischen Sicherheitsforschung.

Mehr Informationen, siehe Link

Quelle: BMBF

Als Reaktion auf die Ergebnisse der Antibiotika-Studie startet Nordrhein-Westfalen heute als erstes Bundesland eine Datenbank zur Dokumentation des Antibiotikaeinsatzes in der Geflügelmast. Zunächst sollen Tierärzte und Landwirte die Daten auf freiwilliger Basis melden, so das sich die Behörden schnell einen Überblick verschaffen können. Für eine rechtlich verpflichtende Datenbank will Minister Remmel auf eine gesetzliche Grundlage des Bundes warten.

Quelle: aho

Mit dem heute vorgelegten Entwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) beabsichtigt Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner, der Selektion Antibiotikaresistenter Keime in der landwirtschaftlichen Tierhaltung vorzubeugen. Die Verschärfung der rechtlichen Bestimmungen zielt im Wesentlichen darauf ab, den Einsatz von Antibiotika auf das zur Behandlung von Tierkrankheiten absolut notwendige Maß zu beschränken und die Befugnisse der zuständigen Kontroll- und Überwachungsbehörden der Bundesländer deutlich zu erweitern.

Die Pressemitteilung finden Sie hier

Quelle: BMELV

Die Tierhalter und die in der Landwirtschaft tätigen Tierärzte nehmen die aktuelle öffentliche Debatte über die Verwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung und die dadurch entstandene Verunsicherung weiter Teile der Bevölkerung sehr ernst. Das haben der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) vergangene Woche in einer gemeinsamen Erklärung zum Einsatz von Arzneimitteln in der Tierhaltung festgestellt.

Quelle: ADR

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) weist darauf hin, dass alle Schaf- und Ziegenhalter die Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten nach den Vorschriften der Viehverkehrsverordnung einhalten müssen. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere (auch für Hobbyhalter mit nur wenigen Tieren) und unabhängig davon, ob der Schaf- oder Ziegenhalter Agrarförderung erhält.
Die Europäische Union gibt Vorgaben zu Umfang und Art der Überprüfung der Schaf- und Ziegenhalter durch die zuständigen Behörden. Im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft der Veterinärprüfdienst der ADD, ob die Tierhaltung bei der zuständigen Kreisverwaltung angezeigt wurde, die Tiere ordnungsgemäß gekennzeichnet sind, ob ein Bestandsregister im Betrieb vorliegt und dieses die erforderlichen Angaben enthält, Begleitpapiere für zugekaufte Tiere vorhanden sind und ob die Meldungen des Stichtagsbestandes zum 01. Januar sowie der Übernahme von Schafen oder Ziegen erfolgt sind.

Derzeit werden gehäuft Schafe oder Ziegen ohne gültige Kennzeichnung vorgefunden. Oftmals liegt auch kein Bestandsregister im Betrieb vor oder dieses ist unvollständig geführt. Wichtig ist vor allem, dass die vollständigen Angaben zu Herkunftsbetrieben und Übernehmern der Tiere im Bestandsregister eingetragen sind. Häufig werden auch die Stichtagsmeldungen und Übernahmemeldungen nicht oder verspätet abgegeben. Gerade im Seuchenfall ist es wichtig, die Herkunft und Lebenswege von Tieren nachvollziehen zu können und somit eine effektive Tierseuchenbekämpfung gewährleisten zu können.

Quelle: AHO

Die Diskussion, ob die bei der Erzeugergemeinschaft NEULAND e.V. ausschließlich genutzte Isofluran-Gasnarkose zur Kastration aller NEULAND-Ferkel dem Arzneimittelrecht entspricht, hält weiterhin an. NEULAND selbst ortet in einer Pressemitteilung ein Ablenkungsmanöver einer bestimmten Tierärztelobby und beruft sich auf ein Schreiben des BMELV vom 10.4.2008, in dem das Ministerium NEULAND e.V. darüber informiere, dass vorbehaltlich der Auffassung der für die Überwachung zuständigen Landesbehörden im Einzelfall (!) eine Umwidmung von Isofluran zulässig sei, wenn das Behandlungsziel nicht mit den zugelassenen Arzneimitteln erreicht werden könne.

Quelle: AHO

Kälber können auch über die Luft mit dem Erreger der Paratuberkulose Mycobacterium avium paratuberculosis (MAP) infiziert werden. Das berichten jetzt Wissenschaftler aus den Niederlanden und Kanada in der Fachzeitschrift Veterinary Research. Für ihre Versuche hatten sie Kälbern MAP in die Trachea, auf die Nasenschleimhaut und ins Maul verabreicht. Einigen Kälbern wurde der Erreger nicht zugeführt und dienten so als Kontrollen.

Alle Kälber, denen MAP verabreicht wurde, zeigten sich in der Folgezeit als infiziert. Der Nachweis wurde über Kot- und Blutproben geführt. Bei einigen Kälber konnte MAP auch in den Tonsillen und den Lymphknoten des Rachenraums nachgewiesen werden.

Die Ergebnisse haben auch praktische Relevanz, da MAP auch in Umgebungsproben infizierter Rinderbestände nachgewiesen werden konnte.

Quelle: Eisenberg SW, Koets AP, Nielen M, Heederik D, Mortier R, De Buck J, Orsel K.
Intestinal infection following aerosol challenge of calves with Mycobacterium avium subspecies paratuberculosis. Vet Res. 2011 Dec 3;42(1):117.

Anlässlich der aktuellen Diskussion um strengere rechtliche Vorgaben zur Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung fordert der Sprecher der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion Wilhelm Priesmeier eine drastische Senkung des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung. Jede unsachgemäße Anwendung erhöhe das Risiko, dass Krankheitserreger resistent würden.

Quelle: aho

Ein Verfahren zur Verbesserung der stabilen Energieerzeugung in Biogasanlagen, das Wissenschaftler der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock entwickelt haben, ist jetzt patentiert worden.
Grundlage der wissenschaftlichen Arbeit war die Erkenntnis, dass trotz positiver Entwicklung der Biogaserzeugung und dem zunehmenden Wissen über die Gestaltung von Verfahren der Biogasproduktion immer häufiger Probleme mit der Prozessbiologie von Biogasanlagen auftreten. Jede zweite Biogasanlage in Deutschland hat Schwierigkeiten mit der Prozessstabilität, was zu hohen wirtschaftlichen Verlusten führt.

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Am 30. November und 1. Dezember fand die Internationale Konferenz Boars heading for 2018 - Eber unterwegs in Amsterdam statt.

Die EU-Kommission plant einen weiteren Workshop zum Thema Ferkelkastration für September 2012 (in Brüssel). Sie setzt weiter auf Forschung und wird auch künftig Projekte fördern, damit praktikable Lösungen entwickelt werden können. Ein voneinander lernen sei dabei unerlässlich.

Quelle: ADT